eine einwandfreie Therapie zu gewährleisten, ist die Feuchtigkeit
unbedingt zu entfernen. Gehen Sie dazu folgendermaßen vor:
• Ziehen Sie den Schlauch [8] vom Vernebler [9] ab.
• Lassen Sie den Schlauch inhalatorseitig [6] eingesteckt.
• Nehmen Sie den Inhalator so lange in Betrieb, bis die Feuch-
tigkeit durch die durchströmende Luft beseitigt ist.
• Bei starken Verschmutzungen ersetzen Sie den Schlauch.
Desinfektion
Bitte folgen Sie den unten aufgeführten Punkten sorgfältig, um
Ihren Vernebler und das Zubehör zu desinfizieren. Es wird emp-
fohlen die Einzelteile spätestens nach der täglich letzten Benut-
zung zu desinfizieren.
(Sie benötigen hierzu lediglich ein wenig Essigessenz (25 % Säu-
re) und destilliertes Wasser!)
• Reinigen Sie zunächst den Vernebler und das Zubehör wie
unter „Reinigung" beschrieben.
• Den zerlegten Vernebler und Nasendusche, das Mundstück
und das zerlegte Nasenstück 5 Minuten lang in kochendes
Wasser legen.
• Für das übrige Zubehör benutzen Sie eine Essigmischung be-
stehend aus ½ Essigessenz (25 %) und ½ destilliertem Was-
ser. Stellen Sie sicher, dass die Menge ausreichend ist, dass
die Teile wie Vernebler, Maske und Mundstück vollständig
darin eingetaucht werden können.
• Belassen Sie die Teile für 30 Minuten in der Essigmischung.
• Spülen Sie die Teile mit Wasser aus und trocknen Sie diese
sorgfältig mit einem weichen Tuch ab.
ACHTUNG
Masken und Luftschlauch nicht abkochen oder autoklavieren.
• Setzen Sie die Teile wenn diese vollständig getrocknet sind
wieder zusammen und legen Sie die Teile in ein trockenes,
abgedichteten Behältnis.
Bitte beachten Sie, dass die Teile nach der Reinigung voll-
ständig getrocknet werden, da an sonsten hier das Risiko
von Keimwachstum erhöht ist.
Trocknung
• Legen Sie die Einzelteile auf eine trockene, saubere und saug-
fähige Unterlage und lassen Sie sie vollständig trocknen (min-
destens 4 Stunden).
Materialbeständigkeit
• Vernebler und Zubehör unterliegen bei häufiger Anwendung
und hygienischer Wiederaufbereitung, wie jedes andere
Kunststo teil auch, einer gewissen Abnutzung. Dies kann im
Laufe der Zeit zu einer Veränderung des Aerosols und somit
auch zu einer Beeinträchtigung der Therapiee zienz führen.
Wir empfehlen deshalb den Vernebler nach einem Jahr aus-
zuwechseln.
• Bei der Wahl der Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel ist
folgendes zu beachten: Verwenden Sie nur ein mildes Reini-
gungsmittel oder Desinfektionsmittel, welches Sie nach Her-
stellerangaben dosieren.
Aufbewahrung
• Nicht in Feuchträumen (z.B. Badezimmer) lagern und zusam-
men mit feuchten Gegenständen transportieren.
• Vor anhaltender direkter Sonneneinstrahlung geschützt lagern
und transportieren.
• Die Zubehörteile können im Zubehörfach [4] sicher verstaut
werden. Das Gerät an einem trockenen Platz, am besten in
der Verpackung, aufbewahren.
9. ENTSORGEN
Im Interesse des Umweltschutzes darf das Gerät nicht mit dem
Hausmüll entsorgt werden.
Bitte entsorgen Sie das Gerät gemäß der Elektro- und
Elektronik Altgeräte EG-Richtlinie – WEEE (Waste Elec-
trical and Electronic Equipment).
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die für die Ent-
sorgung zuständige kommunale Behörde.
Hinweise für Verbraucher zur Altgeräteentsorgung und Ver-
schrottung in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die
ö entlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Samm-
lung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungs-
gemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Die Rückga-
be ist gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen
auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind die
folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altge-
räten verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro-
und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern
• Lebensmitteläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von min-
destens 800 Quadratmetern, die mehrmals pro Jahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem
Markt bereitstellen.
• Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme im pri-
vaten Haushalt nur für Wärmeüberträger (Kühl-/Gefriergeräte,
Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt. Für
die 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen
IT- u. Telekommunikationsgeräten sowie die 0:1-Rücknahme
müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutba-
rer Entfernung zum Endverbraucher bereitstellen.
Diese Vertreiber sind verpflichtet,
• bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes
an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie
das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittel-
barer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
• auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandels-
geschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zu-
rückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines
Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf
drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen, die
aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnommen werden können,
müssen diese vor der Entsorgung entnommen werden und ge-
trennt als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden.
Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene
Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung verantwortlich,
bevor Sie es zurückgeben.
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