DEUTSCH
2.4.3 Fundament
Der Betreiber trägt die volle Verantwortung für die Bereitstellung des Fundaments.
Metallfundamente müssen einen Korrosionsschutzanstrich erhalten.
Die Fundamente sind eben und hinreichend steif auszuführen, um den erhöhten Kräften im Kurzschlussfall
standzuhalten. Sie müssen so ausgelegt und bemessen sein, dass Resonanzschwingungen vermieden werden. Siehe
folgende Abbildung.
Passfeder
1
2
3
Abbildung 11 Fundament
2.4.4 Auswuchten und Anbau von Kupplungshälften und Riemenscheiben
Das Auswuchten des Motors erfolgte standardmäßig mit halber Passfeder.
Kupplungshälften oder Riemenscheiben müssen nach der Bearbeitung der Passfedernuten ausgewuchtet werden.
Das Auswuchten muss entsprechend der für den Motor angegebenen Auswuchtmethode erfolgen.
Kupplungshälften und Riemenscheiben dürfen nur mit geeigneter Ausrüstung und Werkzeug auf der Welle montiert
werden, damit Lager und Dichtungen nicht beschädigt werden.
Niemals eine Kupplungshälfte oder Riemenscheibe durch Hämmern oder Entfernen mit einem Hebel entfernen, der
gegen das Gehäuse des Motors gedrückt wird.
Richtscheit mit Wasserwaage
BEMERKUNG:
Fußposition
Der Höhenunterschied zwischen
den Flächen darf ±0,1 mm nicht
überschreiten
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