RESTRISIKO (Siehe UNI EN ISO 12100:2010).
Gefahr, die durch die Konstruktion nicht beseitigt oder verringert werden konnte und gegen die die
Schutzmaßnahmen (teilweise oder vollständig) nicht wirksam sind.
Das Handbuch (Kapitel 4) enthält die Restrisiken und die Informationen, Anweisungen und
Warnungen/Vorschriften für den Umgang mit diesen Restrisiken, die vom Kunden/Benutzer zu
berücksichtigen, zu beachten und umzugehen sind.
SCHUTZVORRICHTUNG: (Anhang I, 1.1.1 Richtlinie 2006/42/EG).
Vorrichtung (außer einer Schutzeinrichtung), die allein oder in Kombination mit einer Schutzeinrichtung das
Risiko reduziert;
SCHUTZEINRICHTUNG: (Anhang I, 1.1.1 Richtlinie 2006/42/EG).
Produktelement, das speziell für den Schutz durch eine materielle Barriere verwendet wird;
Das Handbuch (Kap. Sicherheit) enthält die Restrisiken und die Informationen, Anweisungen und
Warnungen/Vorschriften für den Umgang mit den Restrisiken, die vom Benutzer zu berücksichtigen sind (Ref. EN ISO
12100:2010).
Für eine vollständige Beschreibung der verwendeten Terminologie wird auf die Definitionen in Anhang I der
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und EN ISO 12100:2010 verwiesen.
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA):
Persönliche Schutzausrüstungen sind alle Ausrüstungen, die dazu bestimmt sind, vom Arbeiter getragen und/oder
benutzt zu werden, um ihn gegen ein oder mehrere Risiken zu schützen, die seine Sicherheit oder Gesundheit bei
der Arbeit gefährden können, sowie alle zu diesem Zweck bestimmten Elemente oder Zubehörteile.
Folgendes sind keine persönliche Schutzausrüstung:
Gewöhnliche Arbeitskleidung und Dienstkleidung, die nicht speziell für den Schutz der Sicherheit und Gesundheit
➢
des Arbeiters bestimmt sind;
Die Ausrüstung der Notfall- und Rettungsdienste;
➢
➢
Die persönliche Schutzausrüstung der Streitkräfte, der Polizeikräfte und des Dienstpersonals zur Aufrechterhaltung
der öffentlichen Ordnung;
Die identifizierbaren Schutzausrüstungen speziell für Straßentransportfahrzeuge;
➢
➢
Sportmaterialien;
➢
Materialien zur Selbstverteidigung oder Abschreckung;
Tragbare Geräte zur Erkennung und Meldung von Gefahren und schädlichen Faktoren.
➢
BENUTZER:
Der Benutzer (Arbeitgeber, Unternehmen, Mitarbeiter des Unternehmens usw.) ist die Person, die das Produkt
bestimmungsgemäß verwendet oder seine Verwendung kompetenten und speziell geschulten Personen anvertraut.
In diesem Handbuch werden die Begriffe Maschine im Sinne von Artikel 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG,
Produkt oder Gerät synonym verwendet.
ACHTUNG!
Die Lektüre dieses Handbuchs ist zwar erschöpfend, kann aber auf keinen Fall eine angemessene
Erfahrung des Bedieners ersetzen und ist daher nur eine nützliche Zusammenfassung an die
technischen Merkmale und die wichtigsten auszuführenden Arbeiten.
1.8
GARANTIE
Die Allgemeinen Garantiebedingungen finden sich auf der Website von Campagnola im entsprechenden Bereich
unter der Adresse:
http://www.campagnola.it; oder schriftlich an die Faxnummer +39 051752551, oder per E-Mail an: „star@campagnola.it".
ACHTUNG!
Zur Anforderung der Garantiereparatur gemäß den obengenannten Bestimmungen muss das zu reparierende
Produkt zusammen mit dem korrekt ausgefüllten Garantieschein und dem entsprechenden Kaufnachweis
(Rechnung oder entsprechendes rechtsgültiges Dokument) eingereicht werden.
111
0310.0329 rev. 05