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– Stimmungsänderungen oder -schwankungen, Apathie, Abgeschlagenheit
– sonstige Verhaltensmanifestationen: Änderungen des Essverhaltens,
Zwangserkrankungen, Verhaltensanomalien
– Hyperaktivität und Euphorie (Hypomanie)
– Psychose, Wahnvorstellungen, Halluzination, Delirium, Enthemmung,
Perseveration, Denkanomalien
▪
neu auftretende Krampfanfälle während der laufenden Therapie
▪
allergische Reaktion oder Immunabwehrreaktion auf die implantierten Materialien
▪
gastrointestinale Störungen
▪
Husten im Zusammenhang mit der DBS
▪
vorübergehende für den Patienten unangenehme oder unerwartete Stimulation
(Zuck- oder Schlagempfindung)
▪
Ausbleiben einer wirksamen Therapie oder Verlust der therapeutischen Wirkung
▪
Gewichtszu- oder -abnahme
Entsorgung von Komponenten
Bei der Explantation von Geräten (z. B. bei einem Austausch, bei einem Abbruch der
Therapie oder post mortem) sowie bei der Entsorgung von Zubehörteilen sind die
folgenden Richtlinien zu beachten:
▪
Explantierte Geräte sollten nach Möglichkeit zwecks Analyse und Entsorgung mit
vollständig ausgefüllten Unterlagen an Medtronic eingesandt werden. Die
entsprechenden Adressen finden Sie auf der Einbandinnenseite.
▪
Damit das Gerät analysiert werden kann, darf es nicht zuvor autoklaviert und keiner
Ultraschallreinigung unterzogen werden.
▪
Nicht zurückgesandte Komponenten sind ordnungsgemäß zu entsorgen. In manchen
Ländern müssen batteriebetriebene Implantate post mortem explantiert werden.
– Der Neurostimulator darf nicht verbrannt oder eingeäschert werden, weil er bei
diesen Temperaturen explodieren könnte.
– Nach einem Kontakt mit Körpergewebe oder Körperflüssigkeiten dürfen
implantierbare Geräte und Zubehörteile nicht wiederverwendet werden, da die
Funktionstüchtigkeit der Komponenten nicht gewährleistet werden kann.
Informationen für verordnende Ärzte 2017-05-01 Deutsch 71