GEWÄHRLEISTUNG | GARANTIE
weisungen.
6. Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung bzw. Garantie sind:
• Bauteile, die dem Verschleiß, Verbrauch oder der Abnutzung unterliegen
(ausgenommen eindeutiger Material- bzw. Herstellungsfehler), wie z. B.:
– Reifen
– Bremsbauteile
– Kette
– Sicherung
– Kabel
• Schäden, die zurückzuführen sind auf:
– die Nichtverwendung von Original-Ersatzteilen.
– den unsachgemäßen Einbau von Bauteilen des Käufers oder eines Dritten.
– Schäden, die durch Steinschlag, Hagel, Streusalz, Industrieabgase,
mangelnde Pflege, ungeeignete Pflegemittel, usw. entstanden sind.
• Verbrauchsmaterial, das nicht in Zusammenhang mit Reparaturarbeiten an anerkannten Stö-
rungen steht.
• alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeit, die durch Abnutzung, Unfall oder Betriebsbedin-
gungen so wie Fahren unter Nichtbeachtung der Herstellerangaben entstehen.
• alle Vorkommnisse, wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Farbveränderungen, Abnut-
zung, usw., die die Grund- und Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.
• Kosten für Wartungs-, Überprüfungs- und Säuberungsarbeiten.
7. Der Anspruch auf Gewährleistung bzw. Garantie berechtigt den Kunden, nur die Beseitigung des
Mangels zu verlangen. Ansprüche auf Rückgabe oder Minderung des Kaufpreises gelten erst nach
Fehlschlägen der Nachbesserung. Der Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird
nicht gewährt.
8. Durch eine ausgeführte Gewährleistung bzw. Garantie wird die Gewährleistungs- bzw. Garantiedauer
weder erneuert noch verlängert. Die Geltendmachung nach Ablauf des Zeitraumes ist aus-
geschlossen.
9. Andere als die vorstehend aufgeführten Abmachungen sind nur dann gültig, wenn sie vom Hersteller
schriftlich bestätigt sind.
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– Leuchtmittel
– Ständer
– Zahnkränze
– Schaltungsritzel
– Bowdenzüge
– Sattel
– Akku/Batterie
– Griffe/Bezüge
– Aufkleber/Dekore
– usw.