TEILNAHME AM STRASSENVERKEHR
TEILNAHME AM STRASSENVERKEHR
Jeder Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer gefährdet,
geschädigt oder mehr als den Umständen unvermeidbar belästigt bzw. behindert wird. Fahren Sie stets
vorausschauend und umsichtig. Nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Befolgen Sie stets die nationalen gesetzlichen Vorschriften und Verkehrsregeln des jeweiligen Landes, in
dem Sie das E-Bike benutzen. In Deutschland sind diese Vorschriften z.B. in der StVZO und der StVO ge-
regelt.
Sie dürfen nur dann mit Ihrem E-Bike auf öffentlichen Straßen und Wegen fahren, wenn es mit der Aus-
rüstung ausgestattet ist, die in dem Land gesetzlich vorgeschrieben ist.
In Deutschland sind diese Anforderungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gere-
gelt. Ein Fahrrad bzw. E-Bike muss demnach ausgestattet sein mit:
− zwei voneinander unabhängig funktionsfähigen Bremsen,
− einer deutlich hörbaren Glocke,
− einem funktionsfähigen Frontscheinwerfer und einer Schlussleuchte,
− Speichenreflektoren bzw. reflektierenden Seitenstreifen auf der Felge oder Bereifung,
− Pedalreflektoren,
− einem weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahler (wenn nicht im Scheinwerfer integriert),
− einem roten, nach hinten wirkenden Reflektor (Großflächen-Z-Reflektor) ausgerüstet sein.
• Wir empfehlen, das EBike erst ab einem Alter von 14 Jahren zu benutzen.
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