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Kärcher KM 90/60 R LPG Adv Mode D'emploi page 6

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  • FRANÇAIS, page 35
– Die Ventile sind langsam zu öffnen. Das
Öffnen und Schließen darf nicht unter Zuhil-
fenahme von Schlagwerkzeugen erfolgen.
– Bei Flüssiggasbränden nur Kohlensäu-
retrockenlöscher oder Kohlensäure-
gas-Löscher verwenden.
– Die gesamte Flüssiggasanlage muss
laufend auf ihren betriebssicheren Zu-
stand, besonders auf Dichtigkeit über-
wacht werden. Die Benutzung des
Fahrzeuges bei undichter Gasanlage
ist verboten.
– Vor dem Lösen der Rohr- beziehungs-
weise Schlauchverbindung ist das Fla-
schenventil zu schließen. Die An-
schlussmutter an der Flasche ist lang-
sam und zunächst nur wenig zu lösen,
da sonst das noch in der Leitung befind-
liche unter Druck stehende Gas spon-
tan austritt.
– Wird das Gas aus einem Großbehälter
getankt, so sind die einschlägigen Vor-
schriften bei dem jeweiligen Flüssig-
gas-Großvertrieb zu erfragen.
Gefahr
Verletzungsgefahr!
– Flüssiggas in flüssiger Form erzeugt auf
der bloßen Haut Frostwunden.
– Nach dem Ausbau muss die Verschluss-
mutter auf das Anschlussgewinde der
Flasche fest aufgeschraubt werden.
– Zur Probe auf Dichtigkeit sind Seifenwas-
ser, Nekal oder sonstige schaumbildende
Mittel zu benutzen. Das Ableuchten der
Flüssiggasanlage mit offener Flamme ist
verboten.
– Beim Auswechseln einzelner Anlageteile
sind die Einbauvorschriften der Hersteller
zu beachten. Dabei sind Flaschen- und
Hauptabsperrventile zu schließen.
– Der Zustand der elektrischen Anlage der
Flüssiggas-Kraftfahrzeuge ist laufend zu
überwachen. Funken können bei Undich-
tigkeiten der gasführenden Anlageteile
Explosionen verursachen.
– Nach längerem Stillstand eines Flüssig-
gas-Kraftfahrzeuges ist der Einstellraum
vor Inbetriebnahme des Fahrzeuges oder
seiner elektrischen Anlagen gründlich zu
lüften.
– Unfälle im Zusammenhang mit Gasfla-
schen oder der Flüssiggasanlage sind
der Berufsgenossenschaft und dem zu-
ständigen Gewerbeaufsichtsamt sofort
zu melden. Beschädigte Teile sind bis
zum Abschluss der Untersuchung aufzu-
bewahren.
In den Einstell- und Lagerräumen sowie
den Ausbesserungswerkstätten
– Die Lagerung von Treibgas- bezie-
hungsweise Flüssiggasflaschen muss
nach den Vorschriften TRF 1996 (Tech-
nische Regeln Flüssiggas, siehe DA zur
BGV D34, Anhang 4) vorgenommen
werden.
– Gasflaschen sind stehend aufzubewah-
ren. Der Umgang mit offenem Feuer
und das Rauchen am Aufstellungsort
von Behältern und während der Repa-
ratur ist nicht zulässig. Im Freien aufge-
stellte Flaschen müssen gegen Zugriff
gesichert sein. Leere Flaschen müssen
grundsätzlich verschlossen sein.
– Die Flaschen- und Hauptabsperrventile
sind sofort nach dem Einstellen des
Kraftfahrzeuges zu schließen.
– Für die Lage und Beschaffenheit der
Einstellräume für Flüssiggas-Kraftfahr-
zeuge gelten die Bestimmungen der
Reichsgaragenordnung und der jeweili-
gen Landes-Bauordnung.
– Die Gasflaschen sind in besonderen,
von den Einstellräumen getrennten
Räumen aufzubewahren (siehe DA zur
BGV D34, Anhang 2).
– Die in den Räumen verwendeten elektri-
schen Handlampen müssen mit geschlos-
sener, abgedichteter Überglocke und mit
kräftigem Schutzkorb versehen sein.
– Bei Arbeiten in Ausbesserungswerk-
stätten sind die Flaschen- und
Hauptabsperrventile zu schließen und
die Treibgasflaschen gegen Wärmeein-
wirkung zu schützen.
– Vor Betriebspausen und vor Betriebs-
schluss ist durch eine verantwortliche
Person nachzuprüfen, ob sämtliche Ven-
tile, vor allem Flaschenventile, geschlos-
sen sind. Feuerarbeiten, insbesondere
Schweiß- und Schneidarbeiten, dürfen in
der Nähe von Treibgasflaschen nicht
ausgeführt werden. Treibgasflaschen,
auch wenn sie leer sind, dürfen nicht in
den Werkstätten aufbewahrt werden.
– Die Einstell- und Lagerräume sowie die
Ausbesserungswerkstätten müssen gut
belüftet sein. Dabei ist zu beachten,
dass Flüssiggase schwerer als Luft
sind. Sie sammeln sich am Boden, in
Arbeitsgruben und sonstigen Boden-
vertiefungen an und können hier explo-
sive Gas-Luft-Gemische bilden.
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DE
-
Sicherheitshinweise zum Transport
des Gerätes
– Beim Transport des Gerätes ist der Mo-
tor stillzusetzen und das Gerät sicher
zu befestigen.
Sicherheitshinweise zu Pflege und
Wartung
– Vor dem Reinigen und Warten des Ge-
rätes, dem Auswechseln von Teilen
oder der Umstellung auf eine andere
Funktion ist das Gerät auszuschalten
und der Zündschlüssel abzuziehen.
– Bei Arbeiten an der elektrischen Anlage
ist die Batterie abzuklemmen.
– Die Reinigung des Gerätes darf nicht
mit Schlauch- oder Hochdruckwasser-
strahl erfolgen (Gefahr von Kurzschlüs-
sen oder anderer Schäden).
– Instandsetzungen dürfen nur durch zu-
gelassene Kundendienststellen oder
durch Fachkräfte für dieses Gebiet,
welche mit allen relevanten Sicher-
heitsvorschriften vertraut sind, durch-
geführt werden.
– Sicherheitsüberprüfung nach den ört-
lich geltenden Vorschriften für ortsver-
änderliche gewerblich genutzte Geräte
beachten.
– Arbeiten am Gerät immer mit geeigne-
ten Handschuhen durchführen.
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