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Kärcher KM 90/60 R LPG Adv Mode D'emploi page 5

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  • FRANÇAIS, page 35
– Die Mitnahme von Begleitpersonen ist
nicht zulässig.
– Das Schieben/Ziehen oder Transportie-
ren von Gegenständen ist mit diesem
Gerät nicht erlaubt.
Geeignete Beläge
– Asphalt
– Industrieboden
– Estrich
– Beton
– Pflastersteine
Sicherheitshinweise
Allgemeine Sicherheitshinweise
– Das Gerät mit den Arbeitseinrichtungen
ist vor Benutzung auf den ordnungsge-
mäßen Zustand und die Betriebssicher-
heit zu prüfen. Falls der Zustand nicht
einwandfrei ist, darf es nicht benutzt
werden.
– Beim Einsatz des Gerätes in Gefahrbe-
reichen (z. B. Tankstellen) sind die ent-
sprechenden Sicherheitsvorschriften
zu beachten. Der Betrieb in explosions-
gefährdeten Räumen ist untersagt.
Sicherheitshinweise zur Bedienung
– Die Bedienperson hat das Gerät be-
stimmungsgemäß zu verwenden. Sie
hat die örtlichen Gegebenheiten zu be-
rücksichtigen und beim Arbeiten mit
dem Gerät auf Dritte, insbesondere
Kinder, zu achten.
– Vor Arbeitsbeginn muss sich die Bedi-
enperson vergewissern, dass alle
Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß
angebracht sind und funktionieren.
– Die Bedienperson des Gerätes ist für
Unfälle mit anderen Personen oder de-
ren Eigentum verantwortlich.
– Auf eng anliegende Bekleidung der Be-
dienperson achten. Festes Schuhwerk
tragen und locker getragene Kleidung
vermeiden.
– Vor dem Anfahren den Nahbereich
kontrollieren (z.B. Kinder). Auf ausrei-
chende Sicht achten!
– Das Gerät darf niemals unbeaufsichtigt
gelassen werden, solange der Motor in
Betrieb ist. Die Bedienperson darf das
Gerät erst verlassen, wenn der Motor
stillgesetzt, das Gerät gegen unbeab-
sichtigte Bewegungen gesichert und
der Zündschlüssel abgezogen ist.
– Das Gerät darf nur von Personen be-
nutzt werden, die in der Handhabung
unterwiesen sind oder ihre Fähigkeiten
zum Bedienen nachgewiesen haben
und ausdrücklich mit der Benutzung be-
auftragt sind.
– Dieses Gerät ist nicht dafür bestimmt,
durch Personen (einschließlich Kinder)
mit eingeschränkten physischen, sen-
sorischen oder geistigen Fähigkeiten
oder mangels Erfahrung und/oder man-
gels Wissen benutzt zu werden, es sei
denn, sie werden durch eine für ihre Si-
cherheit zuständige Person beaufsich-
tigt oder erhielten von ihr Anweisungen,
wie das Gerät zu benutzen ist.
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– Kinder sollen beaufsichtigt werden, um
sicherzustellen, dass sie nicht mit dem
Gerät spielen.
Sicherheitshinweise zum
Fahrbetrieb
Gefahr
Verletzungsgefahr!
Kippgefahr bei zu großen Steigungen.
– In Fahrtrichtung Steigungen und Gefäl-
le nur bis zu 16 % befahren.
Kippgefahr bei instabilem Untergrund.
– Das Gerät ausschließlich auf befestig-
tem Untergrund bewegen.
Kippgefahr bei zu großer seitlicher Nei-
gung.
– Quer zur Fahrtrichtung nur Steigungen
bis maximal 15% befahren.
Sicherheitshinweise zum
Verbrennungsmotor
Gefahr
Verletzungsgefahr!
– Bitte beachten Sie die besonderen Si-
cherheitshinweise in der Betriebsanlei-
tung für benzinmotorische Geräte.
– Die Abgasöffnung darf nicht verschlos-
sen werden.
– Nicht über die Abgasöffnung beugen
oder hinfassen (Verbrennungsgefahr).
– Antriebsmotor nicht berühren oder an-
fassen (Verbrennungsgefahr).
– Bei Betrieb des Gerätes in Räumen
muss für ausreichende Belüftung und
Abführung der Abgase gesorgt werden
(Vergiftungsgefahr).
– Abgase sind giftig und gesundheits-
schädlich, sie dürfen nicht eingeatmet
werden.
– Der Motor benötigt ca. 3 - 4 Sekunden
Nachlauf nach dem Abstellen. In dieser
Zeitspanne unbedingt vom Antriebsbe-
reich fernhalten.
Sicherheitstechnische Richtlinien
für Flüssiggas-Kraftfahrzeuge (nur
Gasmotor)
Hauptverband der gewerblichen Berufsge-
nossenschaften e.V. (HVBG). Flüssiggase
(Treibgase) sind Butan und Propan oder
Butan/Propan-Gemische. Sie werden in
besonderen Flaschen geliefert. Der Be-
triebsdruck dieser Gase ist abhängig von
der Außentemperatur.
Gefahr
Explosionsgefahr! Flüssiggas nicht wie
Benzin behandeln. Benzin verdampft lang-
sam, Flüssiggas wird sofort gasförmig. Die
Gefahr der Raumvergasung und der Ent-
zündung ist also bei Flüssiggas größer als
bei Benzin.
Gefahr
Verletzungsgefahr! Nur Flüssiggasfla-
schen mit Treibgasfüllung nach DIN 51622
der Qualität A beziehungsweise B, je nach
Umgebungstemperatur verwenden.
VORSICHT
Die Verwendung von Haushaltsgas und
Campinggas ist grundsätzlich verboten.
Zugelassen sind für den Gasmotor Flüssig-
gasgemische aus Propan/Butan deren Mi-
schungsverhältnis zwischen 90/10 bis 30/
2
DE
-
70 liegt. Wegen des besseren Kaltstartver-
haltens ist bei Außentemperaturen unter
0 °C (32 °F) Flüssiggas mit hohem Propan-
anteil bevorzugt zu verwenden, da die Ver-
dampfung bereits bei niedrigen Temperatu-
ren stattfindet.
Pflichten der Betriebsleitung und der
Arbeitnehmer
– Sämtliche Personen, die mit Flüssiggas
umzugehen haben, sind verpflichtet,
sich die für die gefahrlose Durchfüh-
rung des Betriebes erforderlichen
Kenntnisse über die Eigenarten der
Flüssiggase anzueignen. Die vorliegen-
de Druckschrift ist mit der Kehrmaschi-
ne ständig mitzuführen.
Wartung durch Sachkundigen
– Treibgasanlagen sind in regelmäßigen
Zeitabständen, mindestens jedoch jähr-
lich einmal, durch einen Sachkundigen
auf Funktionsfähigkeit und Dichtheit zu
prüfen (nach BGG 936).
– Die Prüfung muss schriftlich beschei-
nigt werden. Prüfungsgrundlagen sind
§ 33 und § 37 UVV "Verwendung von
Flüssiggas" (BGV D34).
– Als allgemeine Vorschriften gelten die
Richtlinien für die Prüfung von Fahrzeu-
gen, deren Motoren mit verflüssigten
Gasen betrieben werden, des Bundes-
ministeriums für Verkehr.
Inbetriebnahme/Betrieb
– Die Gasentnahme darf stets nur aus ei-
ner Flasche erfolgen. Die Gasentnah-
me aus mehreren Flaschen zugleich
kann bewirken, dass das Flüssiggas
aus einer Flasche in eine andere über-
tritt. Dadurch ist die überfüllte Flasche
nach späterem Schließen des Fla-
schenventils (vgl. B. 1 dieser Richtlini-
en) einem unzulässigen Druckanstieg
ausgesetzt.
– Beim Einbau der vollen Flasche ist der
Vermerk für die richtige Lage der Fla-
sche "oben" (Anschlussverschraubung
zeigt senkrecht nach oben).
Den Austausch der Gasflasche sorgfältig
vornehmen. Beim Ein- und Ausbau muss
der Gasaustrittstutzen des Flaschenventils
durch eine mit einem Schlüssel fest ange-
zogene Verschlussmutter abgedichtet
sein.
– Undichte Gasflaschen dürfen nicht wei-
terverwendet werden. Sie sind unter Be-
achtung aller Vorsichtsmaßnahmen so-
fort im Freien durch Abblasen zu entlee-
ren und dann als undicht zu kennzeich-
nen. Bei der Ablieferung oder Abholung
beschädigter Gasflaschen ist dem Verlei-
her oder seinem Vertreter (Tankwart oder
dergleichen) von dem bestehenden
Schaden sofort schriftlich Mitteilung zu
machen.
– Bevor die Gasflasche angeschlossen
wird, ist ihr Anschlussstutzen auf ord-
nungsgemäßen Zustand zu prüfen.
– Nach Anschluss der Flasche muss diese
mittels schaumbildender Mittel auf Dicht-
heit geprüft werden.

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