4.3
Aufstellort wählen
▶
Wählen Sie einen trockenen Innenraum, der durchgän-
gig frostsicher ist, die maximale Aufstellhöhe nicht über-
schreitet und der die zulässige Umgebungstemperatur
nicht unter- oder überschreitet.
–
Zulässige Umgebungstemperatur bei Freiaufstellung:
7 ... 40 ℃
–
Zulässige Umgebungstemperatur bei Nischenaufstel-
lung: 7 ... 30 ℃
–
Zulässige Umgebungstemperatur bei Schrankeinbau:
7 ... 25 ℃
–
Zulässige relative Luftfeuchte: 40 ... 75 %
▶
Der Aufstellort muss unter 2.000 Meter über Normalhö-
hennull liegen.
▶
Achten Sie darauf, dass die erforderlichen Mindest-
abstände eingehalten werden können.
▶
Beachten Sie den zulässigen Höhenunterschied zwi-
schen Außeneinheit und Inneneinheit. Siehe Technische
Daten (→ Seite 83).
▶
Berücksichtigen Sie bei der Auswahl des Aufstellorts,
dass die Wärmepumpe im Betrieb Schwingungen auf
den Boden oder auf in der Nähe liegende Wände über-
tragen kann.
▶
Stellen Sie sicher, dass der Boden eben und ausreichend
tragfähig ist, um das Gewicht des Produkts inkl. der Fül-
lung des Warmwasserspeichers tragen zu können.
▶
Sorgen Sie dafür, dass eine zweckmäßige Rohrführung
(warmwasser-, heizungsseitig als auch kältemittelseitig)
erfolgen kann.
4.4
Mindestaufstellfläche des Aufstellraums
sicherstellen
▶
Stellen Sie sicher, dass der Aufstellraum entsprechend
der internationalen Norm für brennbare Kältemittel die
geforderte Aufstellfläche hat.
Aufstellfläche Mindestmaß für 5/6 kW (→ Seite 25)
Aufstellfläche Mindestmaß für 7/8 kW (→ Seite 25)
▶
Wenn die Mindestaufstellfläche durch einen einzelnen
Raum nicht gewährleistet werden kann, ist es auch mög-
lich, mehrere Räume zu einem Raumluftverbund zusam-
menzuschließen. Hierbei muss stets gewährleistet sein,
dass ein Luftaustausch zwischen den Räumen vorhan-
den ist.
▶
Berechnen Sie den Raumluftverbund für R32 Installatio-
nen in Gebäuden wie folgt (IEC 60335-2-40:2022 G1.3).
Bei ortsfesten Geräten können Räume, die sich auf dersel-
ben Etage befinden und durch einen offenen Durchgang mit-
einander verbunden sind, bei der Bestimmung der Konformi-
tät mit den A
-Vorschriften als ein einziger Raum betrachtet
min
werden, wenn der Durchgang alle folgenden Anforderungen
erfüllt:
–
Es handelt sich um eine permanente Öffnung.
–
Sie reicht bis zum Boden.
–
Sie ist dafür gedacht, dass Menschen durchgehen.
Bei ortsfesten Geräten kann die Fläche der benachbarten
Räume auf derselben Etage, die durch dauerhafte Öffnun-
gen in den Wänden und/oder Türen zwischen den bewohn-
ten Räumen verbunden sind, einschließlich der Zwischen-
räume zwischen Wand und Boden, bei der Feststellung der
Einhaltung der A
-Vorschriften als ein einziger Raum be-
min
trachtet werden, sofern alle folgenden Bedingungen erfüllt
sind:
24
–
Der Raum muss geeignete Öffnungen gemäß GG.1.4
aufweisen.
–
Die Mindestöffnungsfläche für die natürliche Belüftung
Anv
darf nicht unterschritten werden.
min
GG1.4 Bedingungen für Öffnungen für verbundene Räume
und natürliche Belüftung:
–
Die Fläche von Öffnungen, die mehr als 300 mm vom
Boden entfernt sind, wird bei der Bestimmung der Ein-
haltung von Anv
nicht berücksichtigt.
min
–
Mindestens 50 % der erforderlichen Öffnungsfläche
Anv
müssen unterhalb 200 mm über dem Boden
min
liegen.
–
Der Boden der untersten Öffnungen darf nicht höher sein
als der Freisetzungspunkt, wenn das Gerät installiert
wird, und nicht mehr als 100 mm vom Boden entfernt
sein.
–
Öffnungen sind permanente Öffnungen, die nicht ge-
schlossen werden können.
–
Die Höhe der Öffnungen zwischen Wand und Boden, die
die Räume verbinden, muss mindestens 20 mm betra-
gen.
–
Eine zweite, höhere Öffnung muss eingerichtet werden.
Die Gesamtgröße der zweiten Öffnung darf nicht weniger
als 50 % der Mindestöffnungsfläche für Anv
und muss sich mindestens 1,5 m über dem Boden befin-
den.
3
y
x
2
1
Durchgang
2
A
Aufstellraum
Berechnungsbeispiel
A
= A
+ A
gesamt
Aufstellraum
Zusatzraum
Inneneinheit mit einer Leistung von 5 oder 6 kW
Installations- und Wartungsanleitung 8000017396_01
betragen
min
Anv
min
2
Anv
min
1
x
y
3
A
Zusatzraum