BEDIENUNGSHINWEISE
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AUF- UND ABSTEIGEN VOM
FAHRZEUG
Die im nachfolgenden aufgeführten Anwei-
sungen verlangen höchste Aufmerksamkeit,
da sie aus Sicherheitsgründen abgefaßt wur-
den, um durch Herunterfallen des Fahrers
oder des Sozius vom Fahrzeug und/oder
durch Herunterfallen oder Umkippen des
Fahrzeugs selbst verursachte Personen-,
Sach- und Fahrzeugschäden zu vermeiden.
Herunterfallen- bzw. Kippgefahr.
Mit Vorsicht vorgehen.
Zum Auf- und Absteigen vom Fahrzeug
muß man über eine absolute Bewegungs-
freiheit und freie Hände verfügen (keines-
falls Gegenstände, nicht aufgesetzte
Schutzhelme bzw. nicht getragene Hand-
schuhe oder Brillen in den Händen halten).
Nur von der linken Fahrzeugseite und nur
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Betriebsanleitung RSV mille - RSV mille R
bei vorgeklapptem Seitenständer auf- bzw.
absteigen.
Den Seitenständer weder mit dem eige-
nen Gewicht noch mit jenem des Sozius
belasten.
Der Seitenständer wurde entwickelt, um
das Fahrzeuggewicht einschließlich einer
Mindestbelastung tragen zu können, ohne
Fahrer und Sozius.
Das Aufsteigen in Fahrposition bei auf dem
Seitenständer abgestelltem Fahrzeug ist
ausschließlich zulässig, um die Gefahr ei-
nes Herunterfallens oder Umkippens zu
vermeiden, und sieht dabei keine Bela-
stung des Seitenständers durch das Ge-
wicht des Fahrers bzw. des Sozius vor.
Beim Auf- und Absteigen kann man auf-
grund des Fahrzeuggewichts das Gleich-
gewicht verlieren und daher Herunterfallen
bzw. Umkippen.
WICHTIG
Der Fahrer muß immer als
erster auf das Fahrzeug aufsteigen und als
letzer absteigen, und es ist seine Aufgabe,
für das Gleichgewicht und die Stabilität
beim Auf- und Absteigen des Sozius zu
sorgen.