MAL Fahrradträger 000.071.105 G.fm Seite 8 Donnerstag, 4. August 2016 9:30 09
Allgemeine Sicherheitshinweise
Lieber Kunde,
wir freuen uns, dass Sie sich für einen Volkswagen Zubehör
Fahrradträger entschieden haben. Die in dieser Montage-
und Bedienungsanleitung aufgeführten Arbeiten und
Sicherheitshinweise müssen unbedingt eingehalten werden.
Schäden, welche durch Nichtbeachtung auftreten, sind von
jeglicher Haftung ausgeschlossen.
Achtung!
Bevor Sie mit der Montage beginnen, bitten wir Sie, diese Montage- und
Bedienungsanleitung sorgfältig zu lesen. Bei Nichtbeachtung gefährden
Sie Ihre Sicherheit und die Sicherheit Dritter.
Achtung!
Der Fahrradträger für die Anhängevorrichtung ist nur zum Transport
von Fahrrädern geeignet. Es dürfen nur Fahrräder transportiert werden,
deren Gesamtgewicht die maximale Zuladung, die Stützlast und
den D-Wert in Verbindung mit dem Träger nicht überschreitet
(siehe Seite 5). Es dürfen maximal 2 Fahrräder transportiert werden.
Der Fahrradträger ist für den Geländeeinsatz nicht geeignet.
Achtung!
Die Anhängevorrichtung muss für den Anbau eines Fahrradträgers
geeignet sein:
•
D-Wert des Kugelkopfes mind. 5,3 kN, siehe Typenschild an
der Anhängevorrichtung
•
Material der Anhängevorrichtung mind. St 52-3 (siehe Typenschild
an der Anhängevorrichtung)
Die max. Traglast des Fahrradträgers, sowie die Stützlast der
Anhängevorrichtung keinesfalls überschreiten. Das zulässige
Gesamtgewicht, sowie die max. zulässige Achslast des Fahrzeugs
(siehe Fahrzeug-Betriebsanleitung) darf durch Fahrradträger und
Fahrräder nicht überschritten werden. Der Fahrradträger für die
Anhängevorrichtung ist nicht für Anhängevorrichtungen und Kugelköpfe
aus Aluminium geeignet.
Achtung!
Die Fahrräder möglichst gleichmäßig und mit niedrigem Schwerpunkt
auf dem Fahrradträger befestigen und mit Halter am Fahrradrahmen und
Spannriemen an Vorder- und Hinterrädern gegen Herabfallen sichern.
Fahrräder auf dem Fahrradträger gegen Wegrollen und Kippen sichern.
Schwere Fahrräder fahrzeugnah und leichte Fahrräder (z.B. Kinderräder)
weiter hinten auf dem Fahrradträger montieren.
Von den Fahrrädern sind vor der Beladung Kindersitze, lose Teile,
z.B. Trinkflaschen, Satteltaschen usw. zu entfernen.
Die Fahrräder nicht durch Planen oder Schutzüberzüge o.ä. abdecken.
Schwere Zuladung im Kofferraum möglichst weit vorn im Fahrzeug
verstauen, um eine übermäßige Hecklastigkeit vorzubeugen.
Achtung!
Ragt die Ladung mehr als 40 cm über den äußeren Rand der
Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten des
Heckträgesystems hinaus, so ist sie kenntlich zu machen, und zwar
seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über
der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten
durch eine Leuchte mit rotem Licht. Der Abstand der Schlussleuchten,
Fahrrichtungsanzeiger sowie Reflektoren (nicht dreieckig) zu den
äußeren Fahrzeugkonturen darf nicht mehr als 40 cm betragen.
Achtung!
Beim Transport der Fahrräder die seitlich herausragenden Räder extra
kennzeichnen. Bei Nachtfahrten die Rückstrahler bzw. Reflektoren
der Räder abdecken, damit ein Zerrbild der rückwärtigen
Fahrzeugbeleuchtung vermieden wird und andereVerkehrsteilnehmer
nicht behindert oder getäuscht werden.
Achtung!
Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und
das Gehör nicht durch seine Ladung oder den Zustand des Fahrzeugs
beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug und
die Ladung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des
Fahrzeugs durch die Ladung nicht leidet. Vorgeschriebene Beleuchtung
und Beleuchtungseinrichtungen müssen auch am Tag vorhanden und
betriebsbereit sein.
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Achtung!
Nach der Montage ist nach ca. 20 km Fahrt der Fahrradträger auf
korrekten Sitz zu prüfen und ggf. nachzuziehen. Alle Verschraubungen
und Befestigungen des Fahrradträgers und der Fahrräder nach jeder
Montage, vor jeder und nach längerer Fahrt kontrollieren, ggf.
nachziehen und in entsprechenden Abständen erneut kontrollieren.
Während der Fahrt sollte der Fahrer durch Blick in den Rückspiegel
den Fahrradträger und die Fahrräder auf evtl. Verschiebungen/
Verlagerungen kontrollieren. Bei Veränderungen mit verminderter
Geschwindigkeit zur nächsten Haltemöglichkeit weiterfahren und
Verschraubungen und Befestigungen von Fahrradträger bzw. Fahrrädern
nachziehen. Bei schlechter Wegstrecke Verschraubungen und
Befestigungen des Fahrradträgers und der Fahrräder in verkürzten
Abständen kontrollieren. Bei Nichtbeachtung können sich der
Fahrradträger bzw. die Fahrräder lösen und dadurch Sie oder
andere Personen verletzen und/oder zu Sachschäden führen.
Achtung!
Keine Schmiermittel an den Verschraubungen verwenden, außer Sie
werden gesondert zur Verwendung hingewiesen.
Achtung!
Das Fahr- und Bremsverhalten und die Seitenwindempfindlichkeit des
Fahrzeugs verändern sich. Die maximale Geschwindigkeit von 130 km/h
darf nicht überschritten werden.
Achtung!
Reparaturen oder Austausch von Teilen durch einen Fachbetrieb
durchführen lassen. Es dürfen nur die bei Ihrem Fachhändler erhältlichen
Original-Ersatzteile verwendet werden.
Achtung!
Kugelkopf vor Montage entfetten!
Vorsicht!
Nach jeder Montage und vor jeder Fahrt die Funktion der
Beleuchtungseinrichtung und den festen Sitz des Fahrradträgers
kontrollieren. Bei eingeschaltetem Nebelschlusslicht am Fahrradträger
muss das Nebelschlusslicht am Fahrzeug ausgeschaltet sein, d.h. sie dürfen
nicht gleichzeitig leuchten.
Bei Fahrzeugausführungen, deren Typgenehmigung erstmals nach dem
01.10.1998 erteilt wurde, darf das angebaute Heckträgersystem oder die
mitgeführte Ladung das dritte Bremslicht des Fahrzeuges nicht verdecken.
Das dritte Bremslicht des Fahrzeuges muss sichtbar sein: rechts und links
bezogen auf die Fahrzeuglängsachse – in einem Horizontalwinkel von 10°,
nach oben bezogen auf die Leuchtenkante – in einem Vertikalwinkel von 10°
und nach unten – bezogen auf die Leuchtenunterkante – in einem
Vertikalwinkel von 5°. Wenn diese Werte nicht eingehalten werden,
muss ein „drittes" Ersatz-Bremslicht angebaut werden.
Vorsicht!
Das Kennzeichen am Fahrradträger muss mit dem amtlichen
Kennzeichen des Fahrzeugs übereinstimmen und gut lesbar sein.
Vorsicht!
Das amtliche Kennzeichen und die Beleuchtungseinrichtung des
Fahrradträgers dürfen nicht verdeckt werden.
Vorsicht!
Vor der Benutzung von Autowaschstraßen den Fahrradträger abbauen.
Vorsicht!
Bei Ein- und Durchfahrten die veränderte Fahrzeugbreite und
Fahrzeughöhe beachten.
Vorsicht!
Falls das Fahrzeug mit einer elektrischen Heckklappe ausgerüstet ist,
ist bei montiertem Fahrradträger auf den notwendigen Freiraum zu
achten. Wenn möglich sollte die elektronische Heckklappe deaktiviert
und manuell bedient werden.
Hinweis!
Diese Montage- und Bedienungsanleitung enthält die allgemeine
Zulassung des Fahrradträgers für Anhängevorrichtung und muss immer
im Fahrzeug mitgeführt werden.
Hinweis!
Beachten Sie die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen für
die Benutzung von Fahrradträgern in anderen Ländern.
Hinweis!
Fahrradträger bei Nichtbenutzung abbauen.
Printed in Germany by Volkswagen Zubehör GmbH
4.8.2016