Kupplungshebel (Abb. 20)
Dieser Hebel (1) ist für das Auskuppeln zuständig. Er ist
mit einem Regulierknopf (2) ausgestattet, über den die
Distanz zwischen diesem Hebel und dem Griff am Lenker
eingestellt werden kann. Bei der Einstellung den Hebel (1)
nicht betätigen und den Regulierknopf (2) auf eine der vier
vorgesehenen Positionen bringen.
Berücksichtigen, dass:
die Position Nr. 1
dem maximalen Abstand zwischen Hebel und Griff
entspricht, während man in der Position Nr. 4 den
minimalen Abstand erhält.
Wird der Hebel (1) betätigt, kommt es zu einer
Unterbrechung des Antriebs vom Motor zum Getriebe, d.h.
also zum Antriebsrad. Die Anwendung dieses Hebels ist in
allen Fahrphasen des Motorrads von ausschlaggebender
Bedeutung, besonders aber beim Anfahren.
Achtung
Die Regulierung des Kupplungshebels muss bei
stehendem Motorrad erfolgen.
Wichtig
Eine korrekte Anwendung dieser Vorrichtung wird
die Lebensdauer des Motors verlängern, da so Schäden an
allen Antriebsorganen vermieden werden können.
Hinweis
Ein Anlassen des Motors bei ausgeklapptem
Seitenständer und einem sich im Leerlauf befindlichen
Getriebe oder eingelegtem Gang ist möglich, wenn der
Kupplungshebel gezogen wird (im letzten Fall muss der
Seitenständer hochgeklappt sein).
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Abb. 20
D
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