Kupplungshebel
Dieser Hebel (1) ist für das Auskuppeln zuständig. Er ist
mit einem Regulierknopf (2) ausgestattet, über den die
Distanz zwischen diesem Hebel und dem Griff am
Lenkerstummel eingestellt werden kann.
Der Abstand des Hebels kann in einem Bereich von 10
Einrastungen des Knaufs (2) reguliert werden. Dreht man
ihn im Uhrzeigersinn wird der Abstand zum Gasdrehgriff
vergrößert, gegen den Uhrzeigersinn dagegen verringert.
Wird der Hebel (1) betätigt, kommt es zu einer
Unterbrechung des Antriebs vom Motor zum Getriebe,
d.h. zum Antriebsrad. Die Anwendung dieses Hebels ist
in allen Fahrphasen des Motorrads von ausschlag-
gebender Bedeutung, besonders aber beim Anfahren.
Achtung
Die Regulierung des Kupplungshebels muss bei
stehendem Motorrad erfolgen.
Wichtig
Eine korrekte Anwendung dieser Vorrichtung wird
die Lebensdauer des Motors verlängern, da so Schäden
an dessen Antriebsorgangen vermieden werden können.
Hinweis
D
Ein Anlassen des Motors bei ausgeklapptem
Seitenständer und einem sich im Leerlauf befindlichen
Getriebe oder eingelegtem Gang ist möglich, wenn der
Kupplungshebel gezogen ist (im letzten Fall muss der
Seitenständer hochgeklappt sein).
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(Abb. 19)
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Abb. 19