BEI VERWENDUNG EINER GEFENSTERTEN KANÜLE (FEN ODER CFN)
MUSS WÄHREND DES ABSAUGENS DIE UNGEFENSTERTE INNENKANÜLE
MIT DEM WEISSEN 15-mm-ANSCHLUSS VERWENDET WERDEN, UM ZU
VERHINDERN, DASS DER ABSAUGKATHETER DURCH DIE FENSTERUNG DER
TRACHEOSTOMIEKANÜLE STÖSST. BEFINDET SICH BEIM ABSAUGEN DIE
INNENKANÜLE NICHT IN SITU, WIRD U.U. DIE TRACHEALWAND BESCHÄDIGT
UND ES BESTEHT GEFAHR, DASS SICH DER ABSAUGKATHETER IN DER
FENSTERUNG VERFÄNGT. IST BEIM EINFÜHREN DER INNENKANÜLE ÜBER DIE
FENSTERUNG HINAUS WIDERSTAND ZU SPÜREN, DIE INNENKANÜLE NICHT
MIT GEWALT DURCH DIE KANÜLE DRÜCKEN. SOFORT DAS MEDIZINISCHE
FACHPERSONAL ZU RATE ZIEHEN.
DIE GEFENSTERTEN TRACHEOSTOMIEKANÜLEN KEINESFALLS FÜR DIE
MECHANISCHE BEATMUNG VERWENDEN, ES SEI DENN DIE UNGEFENSTERTE
INNENKANÜLE MIT DEM WEISSEN 15-mm-ANSCHLUSS IST IN SITU UND
VERHINDERT EIN ENTWEICHEN VON LUFT DURCH DIE FENSTERUNG.
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