Bitzer HS.8551 Mode D'emploi page 31

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tung der Anlage. Diese Informationen können in keiner
Weise die Risikobewertung für die Anlage ersetzen.
Bei der Ausführung, der Wartung und dem Betrieb von
Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicher-
heitsgruppe A2L gelten besondere Sicherheitsbestim-
mungen.
Die Verdichter sind bei Installation entsprechend dieser
Betriebsanleitung im Normalbetrieb ohne Fehlfunktion
frei von Zündquellen, die die brennbaren Kältemittel
R1234yf und R1234ze(E) entzünden können. Sie gel-
ten als technisch dicht. Für andere Kältemittel der Si-
cherheitsgruppe A2L liegen keine Zündquellenbewer-
tungen vor. Daher muss bei diesen das Schutzgerät
außerhalb des Anschlusskastens, z. B. im Schalt-
schrank, untergebracht werden, bis spezifische Freiga-
ben vorhanden sind.
I I n n f f o o r r m m a a t t i i o o n n
Bei Einsatz eines brennbaren Kältemittels:
Warnzeichen "Warnung vor feuergefährlichen
Stoffen" (W021 nach ISO7010) gut sichtbar am
Verdichter anbringen. Ein Aufkleber dieses
Warnzeichens ist der Betriebsanleitung beige-
legt.
Die Verbrennung von Kältemittel im Anschlusskasten
kann nur bei gleichzeitigem Auftreten mehrerer sehr
seltener Fehler geschehen. Die Wahrscheinlichkeit da-
für ist als äußerst gering einzuschätzen. Bei Verdacht
auf verbranntes Kältemittel im Anschlusskasten vor
dem Öffnen mindestens 30 Minuten warten. In dieser
Zeit sind nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse
die giftigen Verbrennungsprodukte abgebaut. Die Ver-
wendung von geeigneten, säurefesten Handschuhen
ist erforderlich. Feuchte Rückstände nicht berühren
sondern trocknen lassen, da sie gelöste giftige Stoffe
enthalten können. Verdampfungsprodukte keinesfalls
einatmen. Betroffene Teile durch ausgebildetes Fach-
personal reinigen lassen bzw. im Falle von Korrosion
sind die betroffenen Teile fachgerecht zu entsorgen.
3 3 . . 1 1 . . 1 1
A A n n f f o o r r d d e e r r u u n n g g e e n n a a n n d d e e n n V V e e r r d d i i c c h h t t e e r r u u n n d d d d i i e e
K K ä ä l l t t e e a a n n l l a a g g e e
Die Ausführungsbestimmungen sind in Normen festge-
legt (z. B. EN378). Mit Blick auf die hohen Anforderun-
gen und die Produkthaftung ist generell die Durchfüh-
rung der Risikobewertung in Zusammenarbeit mit einer
notifizierten Stelle zu empfehlen. Je nach Ausführung
und Kältemittelfüllung, kann dabei eine Bewertung ent-
sprechend EU Rahmenrichtlinien 2014/34/EU und
1999/92/EG (ATEX 137) erforderlich werden.
SB-110-3 RUS
SB-110-3
G G E E F F A A H H R R
Brandgefahr bei Kältemittelaustritt und vorhan-
dener Zündquelle!
Offenes Feuer und Zündquellen im Maschinen-
raum bzw. Gefährdungsraum vermeiden!
• Zündgrenzen des jeweiligen Kältemittels in Luft be-
achten, siehe auch EN378-1.
• Maschinenraum entsprechend EN378 belüften bzw.
Absaugvorrichtung installieren.
• Zum Öffnen der Rohrleitungen nur Rohrabschneider,
keine offene Flamme verwenden!
• Bauteile, an denen Kältemittel austreten kann (z. B.
Niederdruck- oder Hochdruckwächter oder Nieder-
druck- oder Hochdruckbegrenzer) nur außerhalb des
Schaltschranks installieren!
Wenn folgende Sicherheitsvorschriften und Anpassun-
gen eingehalten werden, können die Standardverdich-
ter mit den genannten Kältemitteln der Sicherheitsgrup-
pe A2L betrieben werden.
• Max. Kältemittelfüllung nach Aufstellungsort und Auf-
stellungsbereich beachten! Siehe EN378-1 und loka-
le Vorschriften.
• Kein Betrieb im Unterdruckbereich! Sicherheitsein-
richtungen zum Schutz gegen zu niedrigen und auch
zu hohen Druck installieren und entsprechend den
Anforderungen der Sicherheitsbestimmungen (z. B.
EN378-2) ausführen.
• Lufteintritt in die Anlage vermeiden – auch bei und
nach Wartungsarbeiten!
3 3 . . 1 1 . . 2 2
A A l l l l g g e e m m e e i i n n e e A A n n f f o o r r d d e e r r u u n n g g e e n n a a n n d d e e n n B B e e t t r r i i e e b b
Für den Betrieb der Anlage und den Schutz von Perso-
nen gelten üblicherweise nationale Verordnungen zur
Produktsicherheit, Betriebssicherheit und zur Unfallver-
hütung. Hierzu sind gesonderte Vereinbarungen zwi-
schen dem Hersteller der Anlage und dem Betreiber zu
treffen. Die Durchführung der erforderlichen Gefähr-
dungsbeurteilung für Aufstellung und Betrieb der An-
lage liegt dabei in der Verantwortung des Betreibers
bzw. Arbeitgebers. Die Zusammenarbeit mit einer noti-
fizierten Stelle ist dabei zu empfehlen.
• Zum Öffnen der Rohrleitungen, nur Rohrabschnei-
der, keine offene Flamme, verwenden.
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