4.13.3 BRANDGEFAHR
Im Falle von Störungen oder Ausfällen ist das verwendete Kunststoffmaterial (z. B. Ummantelungen, elektrische
Kabel) selbstverlöschend und entspricht den geltenden Normen.
Da es sich bei dem Produkt um ein handgehaltenes und/oder tragbares Produkt handelt, ist es nicht mit einem
eigenen Feuerlöschsystem ausgestattet.
•
Der Kunde/Benutzer muss die Notwendigkeit eines angemessenen Feuerlöschsystems in Übereinstimmung
mit den im Land des Benutzers geltenden Sicherheits- und Brandschutzvorschriften und den internen
Vorschriften des Standorts/Betriebs beurteilen.
•
Es dürfen während des Betriebs und/oder der Wartung keine offenen Flammen verwendet und nicht in der
Nähe des Produkts geraucht werden.
GEFAHR
Das Gerät muss im Falle eines Brandes immer ausgeschaltet und von allen Strom-/Energiequellen getrennt
werden.
HINWEIS
Das Produkt ist batteriebetrieben. Weitere Informationen, die darüber hinaus zu beachten sind,
Begleitdokumentation.
4.13.4 EXPLOSIVE ATMOSPHÄRE:
ACHTUNG!
Das Produkt ist NICHT für den Einsatz in explosiven oder entsprechend klassifizierten Umgebungen geeignet
• Es ist strengstens verboten, es in einer explosiven oder teilweise explosiven Atmosphäre zu verwenden.
Das Produkt ist daher nicht für den Betrieb folgenden Umgebungen geeignet:
-
explosionsgefährdet oder teilweise explosionsgefährdet
-
eingestuft als feuer- oder explosionsgefährlich
-
in denen korrosive Atmosphären vorhanden sind
-
in denen Gase und/oder Stäube klassifiziert sind
-
mit einem Brandrisiko durch jegliche Materialien oder Zündquellen
• Es ist strengstens verboten, sie in einer der oben genannten Umgebungen zu verwenden.
4.13.5 ERBLINDUNG
Das Risiko besteht in allen Phasen der Nutzung sowie bei Wartung und Reinigung.
•
Bei der Arbeit mit dem Produkt ist es absolut verboten, sich in der Nähe des Schneidkopfes aufzuhalten,
um die Gefahr von herausgeschleuderten Gegenständen und Bruchstücken des Werkstücks zu vermeiden.
•
Bei der Verwendung und Reinigung des Produkts muss das Personal eine geeignete Schutzbrille tragen.
ACHTUNG!
Das Tragen von Augen- und Gesichtsschutz ist Pflicht.
4.13.6 FALLENDE, HERAUSSPRINGENDE GEGENSTÄNDE
•
Es muss vermieden werden, Arbeitsgeräte und Gegenstände auch nur zeitweise unbeaufsichtigt zu lassen,
um zu verhindern, dass sie herunterfallen oder herausgeschleudert werden
•
Es muss vermieden werden, während des Gebrauchs und/oder der Wartungsarbeiten den Auffang- oder
Sammelkopfkopf auf andere oder auf sich selbst zu richten, um das Risiko des Austretens von
Bearbeitungsrückständen und/oder Schmiermitteln zu vermeiden.
•
Beim Schneiden oder Ernten besteht die Gefahr, dass das Produkt fallen gelassen und/oder geworfen wird.
0310.0429_00
211
finden Sie in der
.