Bei Fehlanwendungen können dennoch Gefahren für Personen und Sachwerte, sowie Beeinträchtigungen am Ofen
entstehen.
⇒
Benutzen Sie den Ofen:
nur in einem technisch einwandfreien Zustand,
nur bestimmungsgemäß,
nur sicherheits- und gefahrenbewusst.
⇒
Beseitigen Sie umgehend Mängel, Defekte oder Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können.
Angaben zur Sicherheit können nicht gegen den Hersteller ausgelegt werden.
Selbst wenn alle Sicherheits- und Warnhinweise sowie Warnschilder, die Originalbetriebsanleitung und mitgeltende
Dokumente befolgt werden, ist nicht gewährleistet, dass der Ofen keine Verletzungen oder Schäden verursacht.
Der Hersteller übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden und am Produkt entstandene Schäden
sowie Folgeschäden, die durch Nichtbeachtung dieser Originalbetriebsanleitung, bei nicht bestimmungsgemäßer
Verwendung des Produktes, bei Reparaturen und sonstigen jeglichen Handlungen von nicht qualifizierten und nicht
autorisierten Fachkräften am Produkt entstehen oder entstanden sind.
Jede Nutzung über den in dieser Originalbetriebsanleitung beschriebenen, hinausgehenden Einsatzbereich des Ofens
gilt als nicht zulässig. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht.
Bei Verwendung von nicht zugelassenen Ersatzteilen, Verwendung von falschen oder fehlerhaften Heizelementen eines
Fremdherstellers sowie bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Wartungsintervalle haftet der Hersteller ebenfalls nicht.
Verwenden Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit ausschließlich Original-Ersatzteile des Herstellers!
Es dürfen am Ofen und dessen Komponenten keine Veränderungen vorgenommen werden.
Sollten durch unerlaubte Veränderungen, Schäden am Ofen sowie anderen Sachwerten oder Personen entstehen, so
können keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden.
16.2. Gewährleistungsbestimmungen
Wir garantieren die einwandfreie Verarbeitung und Funktion des gelieferten Ofens und gewähren 36 Monate
Gewährleistung ab Rechnungsdatum (nicht auf Verschleißteile).
Ausnahmen bei der Frist für die Gewährleistung entnehmen Sie bitte der Rechnung des Ofens.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind neben Verschleißteilen folgende Sachverhalte:
-
Heizelemente und Tragrohre (Verschleißteile)
-
Vom Kunden verursachte Beschädigungen (z. B. Steinabbrüche im Brennraum)
-
Beschädigungen, die vom Brenngut verursacht wurden (z. B. durch Überschreiten der maximalen Temperatur)
-
Beschädigungen durch eingebrachte Glasuren (z. B. Glasurspritzer auf Ofenbauteilen)
-
Beschädigungen durch unsachgemäße(n) Transport(e)
-
Beschädigungen durch nicht für den Ofen zulässige chemische Reaktionen während des Brandes (z. B. Salzbrand)
-
Korrosionsspuren, welche durch aggressive Materialien bzw. unzureichende Belüftung des Brennraumes
entstehen
-
Haar- bzw. Spannungsrisse im Isolierbau durch das Einbringen von Kaltluft
-
Nachträgliche Modifikationen oder Änderungen am Ofen, welche vom Hersteller nicht autorisiert oder schriftlich
genehmigt sind
⇒
Ausschluss jeglicher Haftung des Herstellers bei unsachgemäßem Umgang und damit entstandenen
Schäden.
Achtung:
Die Feuerleichtsteine der Ausmauerung sind starken Temperaturschwankungen ausgesetzt. Dadurch können Haarrisse
in der Steinausmauerung entstehen. Dieser Vorgang ist normal und beeinträchtigt nicht die Funktion des Ofens. Dieser
spezielle Sachverhalt ist daher kein Anlass für eine Reklamation.
68 / 492 - DE -