3.4.
Ein- & Unterweisung
⇒
Unterweisen Sie das Personal vor Beginn der Arbeit anhand der technischen Dokumentation über:
die Art und den Umfang der Tätigkeiten
die möglichen Gefahren
Art, Umfang und Funktionen der Sicherheitseinrichtungen und Schutzfunktionen
das verpflichtende Tragen der persönlichen Schutzausrüstung
die Verwendung geeigneter Werkzeuge (z. B. bei Werkstückwechsel)
die Zuständigkeiten und Kompetenzen für Bedienung, Wartung und Instandsetzung
⇒
Führen Sie diese Unterweisungen immer:
nach der Inbetriebnahme oder Wieder-Inbetriebnahme des Ofens
in regelmäßigen Abständen
nach besonderen Vorfällen
nach technischen Änderungen durch.
⇒
Dokumentieren Sie diese Unterweisungen schriftlich (u. a. Bestätigung, dass technische Dokumentation
gelesen und verstanden wurde).
⇒
Gehen Sie als Betreiber bei den regelmäßigen Unterweisungen fortwährend auf ein sicherheitsbewusstes
Arbeiten und Einrichten mit dem Ofen ein.
⇒
Vertiefen Sie dieses Wissen fortlaufend, erklären Sie anhand von Praxisbeispielen und überprüfen Sie, ob die
Inhalte verstanden werden.
⇒
Halten Sie hierfür alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise am Ofen in lesbarem Zustand und erneuern Sie sie
gegebenenfalls.
3.5.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Tätigkeit
Montage/Demontage
Einrichten (Werkstückwechsel)
Bedienen (Automatik)
Wartung
Störungsbehebung
Reinigung
Tabelle 8: Persönliche Schutzausrüstung
GEFAHR
Von schwersten Personen- und hohen Sachschäden bis hin zum Tod durch
unzureichend eingewiesenes Bedienpersonal, insbesondere durch mechanische und
elektrische Gefährdungen sowie Gefährdungen, die durch die hohen Temperaturen
entstehen.
⇒
Der Ofen darf nur von autorisiertem (regelmäßig) unterwiesenem Personal über
18 Jahren bedient werden (Ausnahme: z. B. zu Schulungs- und
Ausbildungszwecken unter Aufsicht).
⇒
Erstellen Sie als Betreiber aussagekräftige Betriebs- und Arbeitsanweisungen
und unterweisen Sie das autorisierte Bedienpersonal regelmäßig.
⇒
Personal mit gesundheitlichen Einschränkungen dürfen den Ofen nur unter
Aufsicht bedienen oder benötigen eine besondere Ein- und Unterweisung des
Betreibers.
WARNUNG
Vor schweren Personenschäden durch Arbeiten an und mit dem (heißen) Ofen sowie
den (heißen) Werkstücken, ohne die vorgeschriebene und empfohlene persönliche
Schutzausrüstung zu tragen.
⇒
Stellen Sie sicher, dass die persönliche Schutzausrüstung bei Tätigkeiten mit
dem Ofen zur Verfügung steht und verwendet wird.
⇒
Stellen Sie sicher, dass geeignete Berufskleidung getragen wird.
Schutzbrille
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Handschuhe gegen
Handschuhe mech.
heiße Werkstücke
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Sicherheits-
Gefährdungen
schuhe
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