4.2.
Maschinenabgrenzung
Folgende Schnittstellen zwischen dem Menschen (Bedienpersonal) und der Maschine (Ofen) existieren:
[S1]
Schnittstelle Mensch-Maschine
[S2]
Schnittstelle Abluftöffnung
[A1]
Arbeitsplatz Ofen
[A2]
Arbeitsplatz Regelanlage
Abbildung 1: Maschinenabgrenzung
4.3.
Gefährdungsbereich
VORSICHT
Vor Personenschäden durch den Aufenthalt unbefugter Personen im Gefährdungsbereich.
Die notwendigen Arbeiten, zum Bestücken und Entnehmen des Brennguts, erfolgen bei ausgeschaltetem Ofen sowie
der geöffneten Ofentür und dem ausgefahrenen ELS-Ofenboden.
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