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Einbauanweisung; Truma Hersteller-Garantieerklärung; Verwendungszweck; Vorschriften - Truma Saphir vario Instructions De Montage

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  • FRANÇAIS, page 27
Truma Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht
– für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen
in den Geräten,
– bei Gasdruck-Regelanlagen infolge Schäden durch Fremd-
stoffe (z. B. Öle, Weichmacher) im Gas,
– infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und
Gebrauchsanweisungen,
– infolge unsachgemäßer Behandlung,
– infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die in-
nerhalb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages
zwischen dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten.
Der Hersteller wird solche Mängel durch Nacherfüllung be-
seitigen, das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt
die Garantiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetausch-
ten Teile nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz-
ansprüche des Käufers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruchnahme des Truma Werkskunden-
dienstes zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kundendienst
innerhalb von Deutschland eingesetzt wird. Kundendienstein-
sätze in anderen Ländern sind nicht von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserieteilen) können nicht als Garantieleistung anerkannt
werden.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
Wernher-von-Braun-Straße 12
85640 Putzbrunn, Deutschland
Bei Störungen wenden Sie sich bitte an das Truma Service-
zentrum oder an einen unserer autorisierten Servicepartner
(siehe Truma Serviceheft oder www.truma.com). Bezeichnen
Sie bitte Ihre Beanstandungen im Detail und geben Sie die
Fabriknummer des Gerätes sowie das Kaufdatum an.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
ist durch den Endverbraucher das Gerät auf seine Gefahr zum
Hersteller / Servicepartner zu bringen oder ihm zu übersen-
den. Bei Schäden am Wärmetauscher ist der verwendete Gas-
druckregler mit einzusenden.
Bei Klimasystemen:
Zur Vermeidung von Transportschäden darf das Gerät nur
nach Rücksprache mit dem Truma Servicezentrum Deutsch-
land oder dem jeweiligen autorisierten Servicepartner ver-
sandt werden. Andernfalls trägt das Risiko für eventuell ent-
stehende Transportschäden der Versender.
Bei Einsendung ins Werk bitte per Frachtgut versenden. Im
Garantiefall übernimmt das Werk die Transportkosten bzw.
Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt kein Garan-
tiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid und nennt
die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Reparaturkosten;
in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu Lasten des
Kunden.

Einbauanweisung

Einbau und Reparatur des Gerätes
dürfen nur vom Fachmann durchge-
führt werden. Vor Beginn der Arbeiten
Einbauanweisung sorgfältig durchlesen
und befolgen!

Verwendungszweck

Dieses Gerät wurde für den Einbau in Reisemobile und
Caravans konstruiert. Andere Anwendungen sind nur nach
Rücksprache mit Truma möglich.

Vorschriften

Jede Veränderung am Gerät oder die Verwendung von Ersatz-
teilen und funktionswichtigen Zubehörteilen, die keine Truma
Originalteile sind, sowie das Nichteinhalten der Einbau- und
Ge brauchsanweisung führt zum Erlöschen der Garantie sowie
zum Ausschluss von Haf tungs ansprüchen.

Platzwahl

Das Klimasystem wird am Boden montiert, der eben und glatt
sein muss. Bei unebenem Boden (z. B. Riffelboden) nehmen
Sie bitte Rücksprache mit dem Truma Servicezentrum (siehe
Serviceheft oder www.truma.com).
Das Gerät grundsätzlich so einbauen, dass es für Servicear-
beiten jederzeit gut zugänglich ist und leicht aus- und einge-
baut werden kann.
Die Länge der 3 Anschlusskabel muss in engen Einbau-
situationen so gewählt werden, dass die Anlage mit an-
geschlossenen Kabel herausgezogen und der Deckel geöffnet
werden kann.
Bild 14
Um eine gleichmäßige Kühlung des Fahrzeuges zu erzie-
len, muss das Klimasystem zentral in einem Zwischen-
boden oder Ähnlichem so montiert werden, dass die Kaltluft
gleichmäßig verteilt wird.
Das Klimasystem wird am Boden montiert, der eben und
glatt sein muss. Gegebenenfalls muss z. B. bei Riffelböden
der Lufteintritt (LE), Luftaustritt (LA) und der Stutzen (3) mit
zusätzlichen Abdichtungen versehen werden. Die zu kühlende
Raumluft wird über ein zusätzliches Luftgitter in der Staukas-
tenwand (1 – Zubehör Art.-Nr. 40040-29200) oder über andere
Öffnungen mit einer Gesamtfläche von min. 300 cm² vom
Gerät direkt angesaugt.
200
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