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Einbauanweisung; Verwendungszweck; Vorschriften; Platzwahl - Truma Saphir compact Instructions De Montage

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  • FRANÇAIS, page 25
Zur Durchführung von Garantiearbeiten sind nur der Hersteller
selbst oder ein autorisierter Servicepartner berechtigt. Die im
Garantiefall anfallenden Kosten werden direkt zwischen dem
autorisierten Servicepartner und dem Hersteller abgerechnet.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserieteilen) sowie Anfahrtskosten des autorisierten
Servicepartners oder Herstellers können nicht als Garantieleis-
tung anerkannt werden.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz-
ansprüche des Verbrauchers oder Dritter, sind ausgeschlos-
sen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben
unberührt.
Die geltenden gesetzlichen Sachmängelansprüche des Ver-
brauchers gegenüber dem Verkäufer im jeweiligen Erwerbsland
bleiben durch die freiwillige Garantie des Herstellers unberührt.
In einzelnen Ländern kann es Garantien geben, die durch die
jeweiligen Fachhändler (Vertragshändler, Truma Partner) aus-
gesprochen werden. Diese kann der Verbraucher direkt über
seinen Fachhändler, bei dem er das Gerät gekauft hat, abwi-
ckeln. Es gelten die Garantiebedingungen des Landes, in dem
der Ersterwerb des Gerätes durch den Verbraucher erfolgt ist.
2. Ausschluss der Garantie
Der Garantieanspruch besteht nicht:
– infolge unsachgemäßer Verwendung entgegen dem bestim-
mungsmäßigen Verwendungszweck
– infolge unsachgemäßer Installation, Montage oder Inbe-
triebnahme entgegen der Gebrauchs- und Einbauanweisung
– infolge unsachgemäßem Betrieb oder Bedienung entgegen
der Gebrauchs- und Einbauanweisung, insbesondere bei
Missachtung von Wartungs-, Pflege- und Warnhinweisen
– wenn Reparaturen, Installationen oder Eingriffe von nicht
autorisierten Partnern durchgeführt werden
– für Verbrauchsmaterialien, Verschleißteile und bei natürli-
cher Abnutzung
– wenn das Gerät mit Ersatz-, Ergänzungs- oder Zubehörtei-
len versehen wird, die keine Originalteile des Herstellers
sind und dadurch ein Mangel verursacht wird
– infolge von Schäden durch Fremdstoffe (z. B. Öle, Weich-
macher im Gas), chemische oder elektrochemische Einflüs-
se im Wasser oder wenn das Gerät sonst mit ungeeigneten
Stoffen in Berührung gekommen ist (z. B. chemische Pro-
dukte, ungeeignete Reinigungsmittel)
– infolge von Schäden durch anormale Umwelt- oder sach-
fremde Betriebsbedingungen
– infolge von Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatas-
trophen, sowie durch andere Einflüsse die nicht von Truma
zu verantworten sind
– infolge von Schäden, die auf unsachgemäßen Transport zu-
rückzuführen sind
3. Geltendmachung der Garantie
Die Garantie ist bei einem autorisierten Servicepartner oder
beim Truma Servicezentrum geltend zu machen. Alle Adres-
sen und Telefonnummern finden Sie unter www.truma.com
im Bereich „Service".
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir
bei Kontaktaufnahme die folgenden Informationen bereit zu
halten:
– detaillierte Mangelbeschreibung
– Seriennummer des Gerätes
– Kaufdatum
Der autorisierte Servicepartner oder das Truma Servicezentrum
legen jeweils die weitere Vorgehensweise fest. Um eventuelle
Transportschäden zu vermeiden, darf das betroffene Gerät nur
nach vorheriger Rücksprache mit dem autorisierten Service-
partner oder dem Truma Servicezentrum versendet werden.
Wenn der Garantiefall vom Hersteller anerkannt wird, über-
nimmt der Hersteller die Transportkosten. Liegt kein Garantie-
fall vor, wird der Verbraucher entsprechend informiert und die
Reparatur- und Transportkosten gehen zu seinen Lasten.
Von Einsendungen ohne vorherige Rücksprache bitten wir
abzusehen.

Einbauanweisung

Einbau und Reparatur des Gerätes
dürfen nur vom Fachmann durchge-
führt werden. Vor Beginn der Arbeiten
Einbauanweisung sorgfältig durchlesen
und befolgen!

Verwendungszweck

Dieses Gerät wurde für den Einbau in Motorcaravans und
Caravans konstruiert und ist für die Nutzung im privaten Be-
reich vorgesehen.

Vorschriften

Zum Erlöschen von Gewährleistungs- und Garantieansprü-
chen sowie zum Ausschluss von Haftungsansprüchen führen
insbesondere:
– Veränderungen am Gerät (einschließlich Zubehörteilen),
– Verwendung von anderen als Truma Originalteilen als Ersatz-
und Zubehörteile,
– das Nichteinhalten der Einbau- und Gebrauchsanweisung

Platzwahl

Das Gerät grundsätzlich so einbauen, dass es für Servicear-
beiten jederzeit gut zugänglich ist und leicht aus- und einge-
baut werden kann.
Die Länge der 2 Anschlusskabel (Netz- und IR-Empfän-
gerkabel) muss in engen Einbausituationen so gewählt
werden, dass die Anlage mit angeschlossenem Kabel heraus-
gezogen und der Deckel geöffnet werden kann.
790 mm
290 mm
200 mm
Bild 16
Um eine gleichmäßige Kühlung des Fahrzeuges zu erzie-
len, muss das Klimasystem zentral in einem Staukasten
oder Ähnlichem so montiert werden, dass die Kaltluft gleich-
mäßig im Wohnwagen oder Reisemobil verteilt wird.
Das Klimasystem wird am Boden montiert, der eben und glatt
sein muss. Gegebenenfalls muss z. B. bei Riffelböden der
Lufteintritt (LE), Luftaustritt (LA) und der Stutzen (11) mit zu-
sätzlichen Abdichtungen versehen werden.
Die zu kühlende Raumluft wird über Öffnungen mit einer
Gesamtfläche von min. 300 cm² vom Gerät aus dem Fahr-
zeug-Innenraum wieder angesaugt.
Die umgewälzte Luft wird beim Betrieb des Gerätes
gereinigt und getrocknet. Deshalb muss bei Montage
in außenliegenden Stauräumen (z. B. doppelten Böden) mit
geeigneten Maßnahmen sichergestellt werden, dass die zu
kühlende Luft aus dem Fahrzeug-Innenraum angesaugt wird.
Die Ansaugung von Außenluft kann die Wirkung des Klima-
systemes stark beeinträchtigen.
30 mm
20 mm
440 mm
20 mm
11

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