Verschleißkontrolle der Bremsbeläge (Abb. 49)
Zur Erleichterung der Bremsbelagkontrolle haben die
MIN
Beläge Verschleißmarken, so dass die Bremssättel
hierzu nicht abgenommen werden müssen. Auf einem
Bremsbelag, der sich in einem guten Zustand befindet,
müssen diese am Reibmaterial angebrachten
Verschleißmarken noch gut erkennbar sein.
Die Bremsbeläge der Hinterradbremse müssen
dann ausgewechselt werden, wenn durch den Spalt
zwischen den Bremssattelhälften nur noch ca. 1 mm
Reibmaterial (Abb. 49a) zu sehen ist.
Wichtig
Die Bremsbeläge bei einem Vertragshändler oder
Abb. 49
einer Vertragswerkstatt austauschen lassen.
D
1 mm
Abb. 49a
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