Deutsch
GEFAHR durch explosive Medien!
Das Fördern von explosiven Medien (z. B. Benzin,
Kerosin, usw.) ist strengstens untersagt. Die Pro-
dukte sind für diese Medien nicht konzipiert!
2.11. Schalldruck
Das Produkt, je nach Größe und Leistung (kW), hat während des
Betriebes einen Schalldruck von ca. 70 dB (A) bis 110 dB (A).
Der tatsächliche Schalldruck ist allerdings von mehreren Faktoren
abhängig. Diese wären z. B. Einbautiefe, Aufstellung, Befestigung
von zubehör und Rohrleitung, Betriebspunkt, Eintauchtiefe, uvm.
Wir empfehlen, eine zusätzliche Messung des Betreibers
am Arbeitsplatz vorzunehmen, wenn das Produkt in seinem
Betriebspunkt und unter allen Betriebsbedingungen läuft.
VoRSICHT: Lärmschutz tragen!
Laut den gültigen Gesetzen und Vorschriften ist ein
Gehörschutz ab einem Schalldruck von 85 dB (A)
Pflicht! Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen,
dass dies eingehalten wird!
3.
Transport und Lagerung
3.1.
Anlieferung
Nach Eingang der Sendung ist diese sofort auf Schäden und Voll-
ständigkeit zu überprüfen. Bei eventuellen Mängeln muss noch am
Eingangstag das Transportunternehmen bzw. der Hersteller ver-
ständigt werden, da sonst keine Ansprüche mehr geltend gemacht
werden können. Eventuelle Schäden müssen auf dem Liefer- oder
Frachtschein vermerkt werden.
3.2.
Transport
zum Transportieren sind nur die dafür vorgesehenen und zugelas-
senen Anschlag-, Transport- und Hebemittel zu verwenden. Diese
müssen ausreichende Tragfähigkeit und Tragkraft besitzen, damit
das Produkt gefahrlos transportiert werden kann. Bei Einsatz von
Ketten sind diese gegen Verrutschen zu sichern.
Das Personal muss für diese Arbeiten qualifiziert sein
und muss während der Arbeiten alle national gültigen
Sicherheitsvorschriften einhalten.
Die Produkte werden vom Hersteller bzw. vom zulieferer in einer
geeigneten Verpackung geliefert. Diese schließt normalerweise
eine Beschädigung bei Transport und Lagerung aus. Bei häufigem
Standortwechsel sollten Sie die Verpackung zur Wiederverwen-
dung gut aufbewahren.
3.3.
Lagerung
Neu gelieferte Produkte sind so aufbereitet, dass diese mind. 1
Jahr gelagert werden können. Bei zwischenlagerungen ist das
Produkt vor dem Einlagern gründlich zu reinigen!
Folgendes ist für die Einlagerung zu beachten:
• Produkt sicher auf einem festen Untergrund stellen und
gegen Umfallen und Wegrutschen sichern. Abwasser-
Tauchmotorpumpen werden vertikal gelagert.
GEFAHR durch umstürzen!
Das Produkt nie ungesichert abstellen. Beim Um-
fallen des Produktes besteht Verletzungsgefahr!
• Unsere Produkte können bis max. -15 °C gelagert werden.
Der Lagerraum muss trocken sein. Wir empfehlen eine
frostsichere Lagerung in einem Raum mit einer Temperatur
zwischen 5 °C und 25 °C.
• Das Produkt darf nicht in Räumen gelagert werden, in
denen Schweißarbeiten durchgeführt werden, da die ent-
stehenden Gase bzw. Strahlungen die Elastomerteile und
Beschichtungen angreifen können.
• Saug- und Druckanschluss sind fest zu verschließen, um
Verunreinigungen zu verhindern.
• Alle Stromzuführungsleitungen sind gegen Abknicken,
Beschädigungen und Feuchtigkeitseintritt zu schützen.
GEFAHR durch elektrischen Strom!
Durch beschädigte Stromzuführungsleitungen
droht Lebensgefahr! Defekte Leitungen müssen
sofort vom qualifizierten Elektrofachmann ausge-
tauscht werden.
VoRSICHT vor Feuchtigkeit!
Durch das Eindringen von Feuchtigkeit in das Kabel
werden das Kabel und das Produkt beschädigt.
Tauchen Sie das Kabelende nie in eine Flüssigkeit
ein und schützen Sie es vor Feuchtigkeitseintritt.
• Das Produkt muss vor direkter Sonneneinstrahlung, Hitze,
Staub und Frost geschützt werden. Hitze oder Frost kann
zu erheblichen Schäden an Laufrädern und Beschichtun-
gen führen!
• Die Laufräder müssen in regelmäßigen Abständen gedreht
werden. Dadurch wird ein Festsetzen der Lager verhindert
und der Schmierfilm der Gleitringdichtung erneuert.
WARnUnG vor scharfen Kanten!
An den Laufrädern und Hydrauliköffnungen
können sich scharfe Kanten bilden. Es besteht
Verletzungsgefahr! tragen Sie die notwendigen
Körperschutzmittel, z. B. Schutzhandschuhe.
• Nach einer längeren Lagerung ist das Produkt vor Inbe-
triebnahme von Verunreinigungen wie z. B. Staub und
Ölablagerungen zu reinigen. Laufräder sind auf Leichtgän-
gigkeit, Gehäusebeschichtungen sind auf Beschädigungen
zu prüfen.
Vor Inbetriebnahme ist der Füllstand in der Ölsperr-
kammer zu überprüfen und ggf. nachzufüllen!
Beschädigte Beschichtungen müssen sofort nach-
gebessert werden. nur eine intakte Beschichtung
erfüllt ihren sinngemäßen zweck!
Wenn Sie diese Regeln beachten, kann Ihr Produkt über einen
längeren zeitraum eingelagert werden. Beachten Sie aber, dass
die Elastomerteile und die Beschichtungen einer natürlichen
Versprödung unterliegen. Wir empfehlen bei einer Einlagerung von
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