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GEWÄHRLEISTUNGSREPARATUR
/ REPARATUR AUSSERHALB DER
GEWÄHRLEISTUNG
Wartung
Wenn Wartungsarbeiten am Intelect® Mobile 2
erforderlich sind, wenden Sie sich an den Händler,
bei dem Sie das System gekauft haben, oder an
den Kundendienst von DJO.
Wartungsarbeiten an diesen Geräten werden
nur von durch das Unternehmen zertifizierten
Kundendiensttechnikern vorgenommen.
Voraussichtliche Lebensdauer
• Die voraussichtliche Lebensdauer des
Geräts beträgt fünf Jahre.
• Die voraussichtliche Lebensdauer des
Zubehörs beträgt ein Jahr.
• Gelelektroden und Ultraschallgel
gelten als haltbares Zubehör, deren
Haltbarkeitsdauer geringer als die
voraussichtliche Lebensdauer des
Geräts ist. Die Haltbarkeitsdauer ist auf
der Verpackung der Elektroden und
der Gelflasche angegeben.
GARANTIE
DJO FRANCE SAS („das Unternehmen")
gewährleistet, dass das Intelect® Mobile 2 und das
Vakuummodul („Produkte") frei von Material- und
Herstellungsfehlern sind. Diese Gewährleistung
gilt für zwei Jahre (24 Monate) ab dem Datum des
ursprünglichen Kaufs durch den Kunden.
Während der zweijährigen Gewährleistungsfrist
ab dem Datum der Lieferung des Produkts an den
Endkunden werden Mängel kostenlos behoben,
wenn der Kunde einen angemessenen Nachweis
erbringt, dass der Mangel auf Material- oder
Verarbeitungsfehler zurückzuführen ist.
Achtung
Modifikationen des Geräts sind nicht erlaubt.
Jede nicht autorisierte Öffnung, Reparatur oder
Modifikation durch nicht autorisiertes Personal
entbindet den Hersteller von seiner Haftung und
Verantwortung für einen sicheren Gerätebetrieb.
Dadurch erlischt die Gewährleistung auch vor
Ende des Gewährleistungszeitraums.
Der Gewährleistungszeitraum für Zubehör
beträgt 90 Tage. Das Zubehör besteht aus
Anschlusskabeln und Elektroden.
SERVICE UND GEWÄHRLEISTUNG
Für den Therapiesystemwagen und
die Ultraschallapplikatoren beträgt die
Gewährleistungsfrist ein Jahr (12 Monate).
Folgende Fälle sind von dieser Gewährleistung
ausgeschlossen:
• Ersatzteile und Arbeiten, die nicht vom
Unternehmen, dem Vertragshändler
oder einem Kundendiensttechniker
des Unternehmens geliefert oder
geleistet werden.
• Defekte oder Schäden, die durch
Arbeiten verursacht wurden, die
nicht vom Unternehmen, dem
Vertragshändler oder einem
Kundendiensttechniker des
Unternehmens geleistet wurden.
• Störungen und Ausfälle des
Produkts aufgrund unsachgemäßer
Handhabung, unter anderem wegen
Unterlassung angemessener und
notwendiger Wartungsarbeiten
oder aufgrund einer nicht dem
Benutzerhandbuch des Produkts
entsprechenden Verwendung.
DER HERSTELLER HAFTET IN KEINEM FALL FÜR
SACHSCHÄDEN ODER ANDERE FOLGESCHÄDEN,
DIE SICH AUS DEM GEBRAUCH DIESES
PRODUKTS ERGEBEN.
Diese Gewährleistung räumt Ihnen bestimmte
Rechte ein. Darüber hinaus haben Sie eventuell
weitere Rechte, die je nach Land und Region
variieren können. Alle weiteren im Zusammenhang
mit dem Verkauf dieses Produkts von anderen
Personen oder Vertretern ausgesprochenen
Verpflichtungen bzw. Haftungsansprüche sind
ungültig und nicht vom Hersteller autorisiert.
Alle nicht in der Gewährleistung enthaltenen
Vereinbarungen oder Zusagen sind ungültig und
wirkungslos.
DIESE GARANTIE ERSETZT ALLE ANDEREN
AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZITEN
GARANTIEN EINSCHLIESSLICH ALLER
GARANTIEN DER ALLGEMEINEN
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DER EIGNUNG
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
BENUTZERHANDBUCH FÜR INTELECT
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MOBILE 2
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