1.7.3. GARANTIE
Der Hersteller gewährleistet die Sicherheit, die Zuverlässigkeit und die Leistungsfähigkeit des Geräts.
Die Garantie unterliegt der Beachtung der folgenden Vorschriften:
-
die auf dem Garantieschein genannten Bedingungen müssen strengstens eingehalten werden;
-
das Gerät darf ausschließlich in Übereinstimmung mit den in der vorliegenden Bedienungsanleitung
enthaltenen Nutzungsvorschriften verwendet werden;
-
die Montage, der Service und die Aktualisierung der Geräte dürfen nur von Technikern durchgeführt
werden, die hierzu vom Hersteller autorisiert wurden;
-
die Abdeckungen des Geräts dürfen nicht geöffnet werden: Montage- und Reparaturarbeiten sowie alle
übrigen Eingriffe, die das Öffnen des Gerätes erforderlich machen, dürfen nur von Technikern
durchgeführt werden, die hierzu vom Hersteller autorisiert wurden;
-
das Gerät darf nur in Räumen installiert werden, die den Vorschriften des vorliegenden Handbuchs
entsprechen;
-
der Raum, in dem das Röntgengerät installiert wird, muss der einschlägigen Gesetzgebung zum
Strahlenschutz im Installationsland entsprechen.
1.7.4. WARTUNG UND ENTSORGUNG
Die Abdeckungen des Geräts dürfen niemals entfernt werden.
Das Gerät enthält keine Teile, die direkt vom Benutzer repariert werden können. Bei Betriebsstörungen ist von jeglichen
Wartungsversuchen abzusehen. Falls ein Verdacht oder Anzeichen auf eine beliebige Betriebsstörung des Systems
bestehen, darf keinerlei Wartungsversuch unternommen werden, sondern es muss umgehend der Händler vor Ort
kontaktiert werden. Unter keinen Umständen darf das Gerät für Untersuchungen am Patient eingesetzt werden.
Kein mechanisches oder elektronisches Teil des Röntgensystems kann direkt durch den Benutzer gewartet werden.
Werden äußere Abdeckungen entfernt, um auf die geräteinternen Schaltkreise zuzugreifen, kann dies zu
Beschädigungen der Gerätebestandteile und zur Ausschaltung der Einrichtungen für die elektrische Sicherheit führen.
Außerdem bewirken derartige Eingriffe den Verfall der Garantie.
Wartung, Reparatur und Veränderungen des Geräts dürfen ausschließlich von Personal durchgeführt werden, das
direkt vom Hersteller oder durch vom Hersteller berechtigte Dritte hierzu beauftragt wurde. Diese Eingriffe müssen den
Vorschriften der einschlägigen Gesetzgebung sowie den allgemein anerkannten technischen Vorschriften
entsprechen.
Sämtliche Bestandteile des Systems müssen überprüft und gegebenenfalls durch entsprechend qualifiziertes
Fachpersonal ausgetauscht werden.
Der Benutzer ist aufgefordert, für jeden beliebigen Wartungseingriff den Hersteller zu kontaktieren und dazu die auf
der Titelseite dieses Handbuchs genannte Webseite und das Formular für die Informationsanfrage auszufüllen.
Weitere Informationen zur Inspektion und regelmäßigen Instandhaltung des Geräts sind in dem Dokument
„GIANO/VG3 - Inspection and Maintenance" enthalten.
Muss das Gerät oder Teile des Geräts an den Hersteller oder ein Kundendienstzentrum zurückgesendet werden,
sollten zuvor alle äußeren Bestandteile des Geräts mit einem spezifischen Reiniger (siehe Abschnitt "Reinigung und
Desinfektion") desinfiziert werden. Ebenso sollte das Gerät vorzugsweise in der Originalverpackung eingesendet
werden.
Am Ende seines Lebenszyklus, muss das Gerät den einschlägigen Normen entsprechend entsorgt werden. Vor der
Entsorgung sollten außerdem die äußeren Teile des Geräts desinfiziert werden und gegebenenfalls eine
Materialtrennung für die nachfolgende Mülltrennung erfolgen.
Im Sinne der Richtlinien 2002/95/EG, 2002/96/EG, 2003/108/EG über die Beschränkung der Verwendung gefährlicher
Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten sowie deren Entsorgung, darf Elektronikschrott nicht als Hausmüll betrachtet
werden, sondern muss der Mülltrennung zugeführt werden. Beim Kauf eines neuen Geräts der gleichen Art muss das
Altgerät dem Händler im Verhältnis 1 zu 1 zur Entsorgung übergeben werden. In Bezug auf Wiederverwendung,
Recycling und andere Weiterverwendungsformen der vorgenannten Abfälle übt der Hersteller die von den jeweiligen
nationalen Gesetzgebungen festgelegten Funktionen aus. Eine angemessene Mülltrennung zum Zweck des
nachfolgenden Recyclings sowie der umweltgerechten Behandlung und Entsorgung des Geräts, leisten einen
wichtigen Beitrag zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit und
begünstigen die Wiederverwertung der Materialien, aus denen das Gerät besteht. Das Symbol des durchgestrichenen
Mülleimers bedeutet, dass das Gerät am Ende seines Lebenszyklus der Mülltrennung zugeführt werden muss. Die
illegale Entsorgung des Produktes wird mit den von der nationalen Gesetzgebung vorgesehenen Strafen geahndet.
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GEBRAUCHSANLEITUNG
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