2. Verschluss (Karabinerhaken)
3. Sicherheitsklappe
4. travsmart-Läufer
5. Verschluss (Läufer)
6. Backe
7. Körper
8. Bügel
9. Anschlagöffnung
10. Seil
11. Kipphebel
12. Kipphebelöffnung
13. Öffnung zum Passieren der Anker
14. Knopf
4. Betrieb
Vor dem Betrieb muss Folgendes geprüft werden:
• dass der Läufer in einwandfreiem Zustand ist,
• dass er nicht verformt ist,
• dass er nicht korrodiert ist,
• dass er nicht durch chemische Aggressionen beschädigt
wurde,
• dass er sich ordnungsgemäß öffnen und verriegeln lässt.
„Wichtig": Vor und während des Betriebs müssen Sie
sich überlegen, wie die eventuelle Rettung effizient und sicher
erfolgen kann.
5. Anwendungsverbote
Folgendes ist streng verboten:
- Benutzung des travsmart-Läufers ohne die entsprechende
Befugnis, Schulung und anerkannte Sachkenntnis bzw. ohne
unter der Überwachung einer befugten, geschulten und als
sachkundig anerkannten Person zu stehen.
- Benutzung
des
travsmart-Läufers,
Kennzeichnungen auf dem Gerät fehlt oder nicht lesbar ist.
- Benutzung eines travsmart-Läufers, der nicht den vorherigen
Prüfungen unterzogen wurde.
- Benutzung eines travsmart-Läufers, der in den vergangenen
12 Monaten nicht der regelmäßigen Prüfung durch einen
Techniker unterzogen wurde, der die erneute Benutzung
schriftlich genehmigt hat.
- Benutzung des travsmart-Läufers zu einem anderen als dem
in dieser Anleitung beschriebenen Zweck.
- Benutzung des travsmart-Läufers auf einem anderen
Laufsicherungstyp als den travsmart- und travflex™ 2
-Laufsicherungen.
- Benutzung eines travsmart-Läufers unter Missachtung der
Angaben von Abschnitt „12. Lebensdauer" dieser Anleitung.
- Gleichzeitige Benutzung des travsmart-Läufers durch mehr
als 1 Person.
- Benutzung eines travsmart-Läufers, der nicht von einem
befugten Fachtechniker überprüft wurde, nachdem er den
Absturz einer Person aufgefangen hat.
- Benutzung des travsmart-Läufers als Aufhängemittel zur
Arbeitsplatzpositionierung.
- Benutzung des travsmart-Läufers in explosions gefährdeten
Bereichen.
- Benutzung
des
travsmart-Läufers
Temperaturbereichs von -35°C bis +80°C.
- Reparatur
des
travsmart-Läufers
Schulung und schriftliche Befugnis durch Tractel
- Benutzung des travsmart-Läufers, ohne in aus gezeichneter
körperlicher Verfassung zu sein.
wenn
eine
der
außerhalb
des
ohne
entsprechende
.
®
- Genehmigung der Benutzung des travsmart-Läufers durch
eine schwangere Frau.
- Benutzung des travsmart-Läufers, ohne dass zuvor ein
Rettungsplan für den Fall des Absturzes des Bedieners
erstellt wurde.
- Benutzung
des
travsmart-Läufers,
Sicherheitsfunktion eines der verbundenen Elemente durch
die Sicherheitsfunktion eines anderen Elements beeinträchtigt
wird oder diese beeinträchtigt.
- Benutzung des travsmart-Läufers mit in der Kipphebelöffnung
angebrachtem Stahlkarabinerhaken.
- Ziehen am travsmart-Läufer, um ihn von eventuellen
Hindernissen zu befreien.
- Anschlagen oder Lösen vom Seil der travsmart- und
travflex™ 2 -Laufsicherungen an anderen als den dafür
vorgesehenen Stellen.
- Führung der Verbindungsmittel des Auffangsystems über
scharfe Kanten oder Reibung auf harten Oberflächen.
- Benutzung des travsmart-Läufers auf einer travsmart-
und travflex™ 2-Laufsicherung, die nicht den vorherigen
Prüfungen unterzogen wurde.
- Benutzung des travsmart-Läufers auf einer travsmart-
oder travflex™ 2-Laufsicherung unter Missachtung der
Angaben von Abschnitt „Lebensdauer" der Anleitungen der
Laufsicherungen.
- Benutzung eines travsmart-Läufers durch einen Bediener mit
einem Gewicht einschließlich Ausrüstung und Werkzeug von
über 150 kg.
- Benutzung eines travsmart-Läufers mit einem Gewicht
zwischen 100 kg und 150 kg (Gesamtgewicht des Benutzers
mit Ausrüstung und Werkzeug), wenn ein Element des
Auffangsystems eine geringere maximale Tragfähigkeit hat.
6. Transport und Lagerung
Der in dieser Anleitung beschriebene travsmart-Läufer sollte
immer in der Originalverpackung gelagert und transportiert
werden.
Während der Lagerung und/oder dem Transport muss der
Läufer:
• Trocken gehalten werden,
• Bei einer Temperatur von -35°C bis +80°C gelagert werden,
• Gegen chemische, mechanische und sonstige Aggressionen
geschützt werden.
7. Ausmusterung
Bei der Ausmusterung des Produkts müssen die einzelnen
Bauteile durch Trennung der metallischen und synthetischen
Werkstoffe recycelt werden. Diese Werkstoffe müssen
von einem Fachunternehmen recycelt werden. Bei der
Ausmusterung muss die Demontage der Bauteile von einer
sachkundigen Person durchgeführt werden.
8. Kennzeichnung
Der Läufer ist wie folgt gekennzeichnet:
a : die Handelsmarke: Tractel
®
c : die Bezugsnorm gefolgt vom Anwendungsjahr, EN 795-C:
2012;
d : die Produktreferenz: XXXXXX;
f : Herstellungsdatum in Form einer „Prüfplakette";
g : die Seriennummer, z. B.: 14xxxxx Gerät im Jahr 2014
gefertigt;
wenn
;
die
DE
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