HINWEIS: Bei Geräten mit Batterie (Plug-in) beachten Sie bitte auch die Batterieanforderungen in
der Batteriedokumentation.
ACHTUNG!
Unsachgemäße Entsorgung des Produkts durch den Eigentümer bewirkt die Anwendung der gesetzlich
vorgesehenen Verwaltungsstrafen.
ACHTUNG!
WICHTIGE BENUTZERINFORMATIONEN GEMÄSS DER "WEEE" RICHTLINIE 2012/19/UE (ZUR
AUFHEBUNG DER RICHTLINIE 2002/96/EG UND DER RICHTLINIE 2003/108/EG) ÜBER ELEKTRO- UND
ELEKTRONIKALTGERÄTE.
Wenn das gekaufte Bauteil/Gerät mit dem folgenden Symbol einer
durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet ist, bedeutet dies gemäß der
WEEE-Richtlinie 2012/19/EU, dass das Produkt am Ende seiner Lebensdauer
getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden muss.
Die getrennte Abfallsammlung des vorliegenden Geräteteils/Bauteils wird nach seiner Lebensdauer vom
Hersteller organisiert und verwaltet. Der Benutzer, der dieses Gerät entsorgen möchte, muss mit dem Hersteller
Kontakt aufnehmen und das Verfahren durchführen, das dieser erarbeitet hat, um die getrennte Müllsammlung
des am Ende seiner Lebensdauer angekommenen Geräts zu ermöglichen.
Die geeignete Mülltrennung und die darauffolgende Aufbereitung, Verwertung und umweltfreundliche
Entsorgung des Geräts tragen zur Vermeidung möglicher negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die
Gesundheit bei und begünstigt die Wiederverwertung der einzelnen Materialien.
ACHTUNG!
Wenn sich an der Maschine kein Symbol mit gekreuztem Müllcontainer befinden sollte, bedeutet dies,
dass die Entsorgung nicht zu Lasten des Herstellers geht. In diesem Fall sind immer die geltenden
Vorschriften zur Entsorgung der Abfälle maßgeblich.
4.11.1 AKKUS
Gemäß dem Gesetzesdekret 188/2008 Italienische Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG über Akkus/Akkupacks
und zugehörige Abfälle.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Produkt oder seiner Verpackung weist darauf hin, dass
Akkus am Ende ihrer Lebensdauer getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden müssen, um eine
ordnungsgemäße Behandlung und Wiederverwertung zu ermöglichen. Der Nutzer muss daher die Altgeräte
kostenlos bei den entsprechenden kommunalen Sammelstellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte abgeben oder
sie an den Händler zurückgeben.
Batterien, Akkumulatoren und Knopfzellen, die mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber (chemisches Zeichen Hg),
mehr als 0,002 Prozent Cadmium (chemisches Zeichen Cd) oder mehr als 0,004 Prozent Blei (chemisches
Zeichen Pb) enthalten, sind zusätzlich zum Symbol mit dem chemischen Zeichen für das jeweilige Metall
gekennzeichnet.
Eine angemessene getrennte Sammlung für das anschließende Recycling, die Behandlung und die
umweltgerechte Entsorgung von Altbatterien trägt dazu bei, mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt und
die Gesundheit zu vermeiden, und fördert die Wiederverwendung und/oder das Recycling ihrer Materialien.
Die unbefugte Entsorgung von Batterien, Akkus und Zellenbatterien durch den Benutzer hat die Anwendung von
Sanktionen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Folge.
Im Falle eines im „Gerät" enthaltenen Akkus, der vom Benutzer leicht entnommen werden kann, ist zu beachten,
dass der Akku gemäß den geltenden Rechtsvorschriften nicht als Siedlungsabfall entsorgt werden darf (Richtlinie.
2006/66/EG), die einer getrennten Sammlung unterliegen, um Umweltschäden zu vermeiden.
Der Nutzer muss daher den verbrauchten Akku unentgeltlich bei den zuständigen kommunalen Sammelstellen für
Elektro- und Elektronik-Altgeräte abgeben oder ihn in den an den Verkaufsstellen bereitgestellten Behältern
entsorgen.
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