ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
EINE DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER SPEZIELL FÜR DAS GELIEFERTE PRODUKT
ERFORDERLICHEN „PIKTOGRAMME" UND „PSA" IST IN DEN VERSCHIEDENEN KAPITELN DIESES
HANDBUCHS BESCHRIEBEN.
IN DIESEM ABSCHNITT WERDEN NUR DIE BEDEUTUNGEN VON „PIKTOGRAMMEN" UND PSA"
AUFGEFÜHRT UND ERLÄUTERT.
1.6 VERBOT VON ÄNDERUNGEN
Es ist verboten, Änderungen am Produkt vorzunehmen, insbesondere sind Änderungenverboten, die die Sicherheit
des Produkts beeinträchtigen können. Insbesondere ist es verboten, die vom Hersteller vorgesehenen
Schutzeinrichtungen und/oder Sicherheits- und/oder Signal- und/oder Kontrollsysteme zu entfernen oder zu
verändern.
Die Nichtbeachtung der in diesem Handbuch und in der Begleitdokumentation enthaltenen Anweisungen entbindet
den Hersteller von jeglicher direkten oder indirekten Haftung.
Für Daten, die auf den folgenden Seiten nicht enthalten oder nicht ableitbar sind, muss sich direkt an den Hersteller
gewendet werden.
Es ist auch verboten, das Produkt mit Komponenten von Drittanbietern zu verwenden, die ursprünglich nicht mit dem
Produkt geliefert wurden.
Dies kann zu Unfällen und/oder Verletzungen führen, für die der Hersteller nicht haftbar gemacht werden kann.
Es ist zu beachten, dass die zivil- und strafrechtliche Haftung des Herstellers im Falle von Produktänderungen erlischt.
Änderungen jeglicher Art, die die ursprüngliche Konfiguration des Produkts verändern und vom Hersteller nicht
bewertete Risiken mit sich bringen, entbinden den Hersteller von jeglicher Haftung.
In diesem Fall ist der Hersteller von jeglicher direkten oder indirekten Haftung befreit.
1.7 VERWENDETE TERMINOLOGIE UND AKRONYME
GEFÄHRDETE PERSON: (Anhang I, 1.1.1 Richtlinie 2006/42/EG).
Jede Person, die sich ganz oder teilweise in einem gefährlichen Bereich aufhält.
BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG: (Anhang I, 1.1.1 Richtlinie 2006/42/EG).
Das Produkt ist entsprechend den Angaben in der Gebrauchsanweisung zu verwenden.
GEFÄHRLICHER BEREICH: (Anhang I, 1.1.1 Richtlinie 2006/42/EG).
Jeder Bereich in und/oder in der Nähe des Produkts, in dem die Anwesenheit einer gefährdeten Person ein
Risiko für die Gesundheit und Sicherheit dieser Person darstellt.
RISIKO: (Anhang I, 1.1.1 Richtlinie 2006/42/EG).
Kombination aus Wahrscheinlichkeit und Schwere einer Verletzung oder eines Gesundheitsschadens, die in
einer Gefahrensituation auftreten.
RESTRISIKO (Siehe UNI EN ISO 12100:2010).
Gefahr, die durch die Konstruktion nicht beseitigt oder verringert werden konnte und gegen die die
Schutzmaßnahmen (teilweise oder vollständig) nicht wirksam sind.
Das Handbuch (Kapitel 4) enthält die Restrisiken und die Informationen, Anweisungen und
Warnungen/Vorschriften für den Umgang mit diesen Restrisiken, die vom Kunden/Benutzer zu
berücksichtigen, zu beachten und umzugehen sind.
SCHUTZVORRICHTUNG: (Anhang I, 1.1.1 Richtlinie 2006/42/EG).
Vorrichtung (außer einer Schutzeinrichtung), die allein oder in Kombination mit einer Schutzeinrichtung das
Risiko reduziert.
SCHUTZEINRICHTUNG: (Anhang I, 1.1.1 Richtlinie 2006/42/EG).
Produktelement, das speziell für den Schutz durch eine materielle Barriere verwendet wird;
Das Handbuch (Kapitel Sicherheit) enthält die Restrisiken und die Informationen, Anweisungen und Warnungen/
Vorschriften für den Umgang mit den Restrisiken, die vom Benutzer zu berücksichtigen sind (Ref. EN ISO 12100:2010).
Für eine vollständige Beschreibung der verwendeten Terminologie wird auf die Definitionen in Anhang I der
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und EN ISO 12100:2010 verwiesen.
➢ PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA)
Persönliche Schutzausrüstungen sind alle Ausrüstungen, die dazu bestimmt sind, vom Arbeiter getragen
und/oder benutzt zu werden, um ihn gegen ein oder mehrere Risiken zu schützen, die seine Sicherheit oder
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