Es liegt in der Verantwortung des Anwenders, die entsprechenden Präventiv- und Schutzmaßnahmen in
Übereinstimmung mit der Gesetzgebung des Landes zu ergreifen, in dem das Produkt verwendet wird.
ACHTUNG!
Es obliegt dem Benutzer, eine Lärmbewertung der Arbeitsumgebung vorzunehmen und die entsprechenden
Präventiv- und Schutzmaßnahmen in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung des Landes, in dem das Produkt
verwendet wird, anzuwenden.
GEFAHR
Wenn sich in der Nähe des Produkts aufgehalten oder es eingestellt wird, müssen
Schallschutzvorrichtungen verwendet werden.
Es ist für alle Personen, die an dem Produkt arbeiten, vorgeschrieben, Gehörschutz sowohl für Funktions- als
auch für Wartungszwecke zu tragen
4.10 ENTSORGUNG VON VERBRAUCHTEN MATERIALIEN
Das Produkt führt in seinem normalen Betrieb nicht zu einer Umweltverschmutzung, dennoch fallen während der
gesamten Nutzungsdauer unter besonderen Bedingungen bestimmte Arten von Abfällen oder verbrauchten
Materialien an (z. B. Fett/Öl aus der Schmierung mechanischer Teile oder Kunststoffteile, die damit in Berührung
gekommen sein können), die ordnungsgemäß entsorgt werden müssen.
Zur Entsorgung dieser Materialien gibt es in jedem Land spezifische Bestimmungen zum Schutz der Umwelt. Es
ist die Pflicht des Kunden, die in seinem Land geltenden Gesetze zu kennen und so zu handeln, dass diese Gesetze
gemäß den Angaben in den technischen Datenblättern der verwendeten Produkte eingehalten werden.
ACHTUNG!
Es müssen die geltenden Gesetze zur Entsorgung von Mineralölen und/oder Produkten, mit denen sie in
Kontakt gekommen sind, beachtet werden.
ACHTUNG!
Weitere Informationen zur Entsorgung von Ölen und anderen Substanzen können im Sicherheitsdatenblatt der
Stoffe nachgeschlagen werden.
Die Entsorgung giftiger Abfälle bei Sammlung, Transport und Aufbereitung (verstanden als für die
Wiederverwertung erforderlich) sowie Lagerung und Deponierung am Boden, sind Tätigkeiten von öffentlichem
Interesse und unterliegen der Einhaltung der folgenden Grundsätze:
a) Schäden oder Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Gesellschaft und des Einzelnen sind zu
vermeiden.
b) Die Beachtung der Hygiene-Anforderungen muss gewährleistet sein und jedes Risiko der Verschmutzung
von Luft, Wasser, Boden und Untergrund ist zu vermeiden.
c) Systeme zur Rückgewinnung und Wiederverwertung von Materialien und Energie müssen unter Beachtung
kostengünstiger und effizienter Kriterien gefördert werden.
4.11 INDIKATIONEN FÜR SONDERMÜLL
Sondermüll sind Abfälle aus Industriebearbeitungen und Materialien aus der Verschrottung von beschädigten und
veralteten Geräten und Maschinen.
Für die Entsorgung von giftigen und schädlichen Sonderabfällen, müssen die Verursacher der Abfälle Sorge tragen.
Direkt oder durch autorisierte Unternehmen oder Institutionen oder durch Übergabe an öffentliche Dienstleister, mit
denen entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden.
Jedes Land/jede Gemeinde ist verpflichtet, alle verfügbaren Informationen zur Abfallentsorgung in seinem/ihrem
Zuständigkeitsbereich zu erteilen.
0310.0436_00
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