9. ANPASSUNG & WARTUNG
BELEUCHTUNGS- UND LICHTSIGNALEINRICHTUNGEN SOWIE ZUBEHÖRTEILE
Der Anbau dieser Teile muss in Übereinstimmung mit der Richtlinie 97/28/EG zur Anpassung der
Richtlinie 2007/46/EWG und der Verordnung 48 des Genfer Abkommens erfolgen.
Dieses Produkt verfügt über eine ECE-Homologation und es sind nur die in dieser Anleitung
genannten Anpassungen zulässig. Zum Befestigen bestimmter Elemente ist folgendes zulässig:
• Die Anbringung von Rückstrahlern an den Enden des Rohrs mit Befestigungsmitteln nach Wahl. Die
Rückstrahler dürfen zusammen mit ihren Befestigungsmitteln einen Radius von 2,5 mm nicht
unterschreiten.
• Schweißarbeiten an den Halteplatten, Armen und dem Rohr zum Anbringen von
Kabeldurchführungen, Halterungen für Sensoren und von weiterem Zubehör. Die maximal
zulässige Länge der Schweißraupen beträgt 50 mm. Zwischen zwei Schweißraupen muss ein
Abstand von min. 150 mm eingehalten werden.
• Das Herstellen von Bohrungen mit einem maximalen Durchmesser von 10 mm am Rohr. Dabei
sind mindestens 5 mm Abstand von den Rohrenden, 150 mm Abstand zwischen nebeneinander
und 50 mm Abstand zwischen übereinander liegenden Bohrungen einzuhalten.
• Das Herstellen von Bohrungen mit einem maximalen Ø10 mm an den Hebearmen. Dabei sind mindestens
20 mm Abstand zu allen Aussparungen und Kanten und 40 mm zwischen zwei Bohrungen einzuhalten.
• Das Zuschneiden der Rohrenden unter Einhaltung der in den Abbildungen 2 und 3 aufgeführten
Maße.
• Das Zuschneiden der Hebearme unter Einhaltung der in den Abbildungen 4, 5, 6, 7 und 8
aufgeführten Maße.
LACKIERUNG
Wenn das Produkt lackiert werden sollte, nehmen Sie das Typenschild (CE-Kennzeichnung - am
rechten Arm) und die Piktogramme davon aus.
Achtung Gasfederstangen und Drehhaken der Verriegelungen nicht mitlackieren.
WARTUNG
• Nach 1.000 km und 2.000 km Laufleistung nach der Montage ist das Anzugsmoment der
Befestigungsschrauben zu kontrollieren bzw. sind die Schrauben bei Bedarf mit dem angegebenen
Anzugsmoment nachzuziehen.
• Im Rahmen des Wartungsplans des Fahrzeugs sind die Anzugsmomente der
Befestigungsschrauben gemäß Tabelle 3 zu prüfen.
• Im Rahmen der Wartung des Fahrzeugs ist der Unterfahrschutz abzuschmieren.
• Beim Testen und während des Gebrauchs ist durch den Bediener sicherzustellen, dass sich
im Bewegungsbereich des Unterfahrschutzes keine Personen befinden.
•
Die Wartungsarbeiten sind von qualifiziertem und geschultem Fachpersonal vorzunehmen. Es sind die
geltenden spezifischen Sicherheits- und Arbeitsvorschriften des jeweiligen Fachgebiets (Mechanik,
Hydraulik, Elektrik und Pneumatik) einzuhalten.
• Vor der Benutzung des Unterfahrschutzes ist sicherzustellen, dass die Stromkabel und Hydraulikschläuche
in gutem Zustand sind (bei Beschädigungen oder fortgeschrittenen Alterungserscheinungen sind sie zu
ersetzen).
• Im Rahmen des Fahrzeuginstandhaltungsprogrammes ist der korrekte Betrieb des Unterfahrschutzes,
sowie dessen Verriegelung in der Stellung „Straße" zu prüfen
• Bei jeder Inbetriebnahme ist die Verriegelung des Unterfahrschutzes in der Straßenstellung zu prüfen (eine
Betätigung des Unterfahrschutzes (Anheben/Absenken) durchführen) und dieser in die Straßenstellung zu
bringen.
ENTSORGUNG
Alle Produkte müssen nach ihrem Lebensende über einen geeigneten Verwertungs- oder
Entsorgungsbetrieb dem Recycling oder der Verwertung zugeführt werden.
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