FAHRZEUG
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Alle Fahrzeuge, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgestattet
werden:
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Fahrzeug der Klasse *M, N1, N2, N3 oder O1, O2, O3, O4.
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Maximales Gesamtgewicht des Fahrzeugs: Zul. Anhängelast
Die Mindestfestigkeit eines Längsträgers + Hilfsrahmens und die Streckgrenze des Materials müssen je nach
Gesamtzuggewicht des Fahrzeugs Zul. Anhängelast (in Tonnen) einer der folgenden Formeln entsprechen:
• 0 < Zul. Anhängelast < 21,6 t: I/v (mm³). Re (MPa) ≥ 7583,33 x GZG (t).
• GZG ≥ 21,6 t: I/v (mm³). Re (MPa) ≥ 163.800 Nm
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Die Montage des Unterfahrschutzes hat entsprechend den technischen Unterlagen zum Fahrgestell von den
Herstellern und der Regelung R58-03 zu erfolgen.
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Bei der Positionierung des Unterfahrschutzes muss die Bodenfreiheit des unteren Teils des Profils des
Unterfahrschutzes (gemessen in nicht beladenem, aber betriebsbereitem Zustand) entsprechend den folgenden
Fällen gewährleistet werden:
Bei Fahrzeugen der Klasse* N2 > 8 t, N3, O3 und O4:
-
o
Hydraulische/hydropneumatische Federung: G ≤ 450 mm (siehe Abbildung 1) oder Böschungswinkel
unter 8°: max. 550 mm.
o
Andere Federungssysteme: G ≤ 500 mm (siehe Abbildung 1) oder Böschungswinkel unter 8°: max.
550 mm.
Bei Fahrzeugen der Klasse* M, N1, N2 ≤ 8 t, O1 und O2:
-
Die Positionierung des Unterfahrschutzes muss so erfolgen, dass eine Bodenfreiheit von G ≤ 550 mm gewährleistet
ist (s. Abbildung 1).
Bei Fahrzeugen des Typs G*:
-
o Bei Fahrzeugen der Klasse M1G und N1G: Bedingungen wie oben beschrieben oder Böschungswinkel unter
10°.
o Bei Fahrzeugen der Klasse M2G und N2G: Bedingungen wie oben beschrieben oder Böschungswinkel unter
20°.
o Bei Fahrzeugen der Klasse M3G und N3G: Bedingungen wie oben beschrieben oder Böschungswinkel unter
25°.
• Bei der Positionierung des Unterfahrschutzes muss entsprechend den folgenden Fällen das Höchstabstand P
eingehalten werden können:
Maximale Verformung unter Last während des
O1, O2, M, N1, N2≤8t (Höchstabstand P)
N2>8t, N3, O3 und O4 mit Hebebühne oder
Kippanhänger (Höchstabstand P)
O3 und O4 (Höchstabstand P)
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Die Positionierung der Anhängevorrichtung muss in Übereinstimmung mit ISO 11407 erfolgen und die
Trägeraufnahme einer der 3 nachfolgend angegebenen Klassen entsprechen: 1.400, 1.600 oder 1.900. Dabei handelt
es sich um die Abstände zwischen der Achse der Anhängerkupplung und der Rückseite der Trägeraufnahme mit
einer Toleranz von +0 bis -100 mm.
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Der Abstand der Deichsel zum Boden muss 380 mm ± 25 mm betragen.
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Die Zugmaschine muss so beschaffen sein, dass mit Ausnahme der Kupplungselemente kein Teil der Zugmaschine
mit dem Anhänger in Kontakt kommen kann. Zugleich darf der Neigungswinkel des Aufliegers in Bezug auf die
Zugmaschine 6° nicht überschreiten.
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Beim Manövrieren muss zwischen den Kupplungselementen zu beiden Seiten hin ein Winkel von je 90° zur
Längsebene des Zugfahrzeugs erreicht werden können und es muss ein Neigungswinkel zwischen 0° und 6° (s.
Abbildung 1) möglich sein.
Fahrzeugklasse
Versuchs
Höchstmaß P,
Plattentyp
Niedrige
Befestigungsplatte
81
400-81= 319
400-105= 295
300
200
Tabelle 8
Hohe
Befestigung
splatte
105
295
195
44/143