7. Endgültige Außerbetriebnahme (nur für Produkte mit
Für die endgültige Außerbetriebnahme des
Geräts müssen die nachstehenden Hinweise in
Übereinstimmung mit der
49/2014, mit der die zweite Richtlinie 2012/19/EU
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)
umgesetzt wurde, befolgt werden.
Am Ende seiner Lebensdauer ist dieses Gerät der
getrennten Wertstoffsammlung zuzuführen, die
durch den Hersteller organisiert und durchgeführt
wird. Um das Gerät zu entsorgen, muss der
Anwender sich an den Hersteller wenden und
sich an das Verfahren halten, das dieser einsetzt,
um die getrennte Sammlung des Altgeräts zu
ermöglichen.
HINWEISE ZUM UMWELTSCHUTZ
Dieses Gerät enthält eine nicht wieder aufladbare Lithium-Knopfzelle (Lithium-Mangandioxid-
Batterie), die in das Endprodukt integriert ist.
Diese Batterie muss entsprechend den Anweisungen des Batterieherstellers sowie gemäß den
einschlägigen örtlichen/nationalen Bestimmungen dem Recycling zugeführt bzw. entsorgt werden.
8
Gesetzesverordnung
Position der Batterie
Zeichen)
E i n e k o r r e k t e M ü l l t r e n n u n g z u r
anschließenden Wiederverwertung,
Aufbereitung und umweltgerechten
Entsorgung des Geräts trägt dazu bei,
mögliche negative Auswirkungen auf die
Umwelt und die Gesundheit zu vermeiden und
erleichtert die Wiederverwendung und/oder die
Wiederverwertung der Materialien, aus denen
das Gerät besteht.
Die widerrechtliche Entsorgung des Produkts
durch den Besitzer stellt eine Ordnungswidrigkeit
dar und ist mit Geldbuße belegt.
Die Elektrogeräte der CIMBALI GRUPPE sind
mit dem Symbol der durchkreuzten Mülltonne
gekennzeichnet. Das Symbol weist darauf hin,
dass das Gerät nach dem 13. August 2005 auf
den Markt gebracht wurde und getrennt entsorgt
werden muss.
E N D G Ü L T I G E
AUSSERBETRIEBNAHME
In Bezug auf den Umweltschutz
gelten die am Aufstellungsort der
Maschine gültigen Vorschriften.