Querschnitt des Elektrokabels" entspricht;
* das "gelb-grüne" Erdungskabel muss mit der Klemme
werden und ca. 20 mm länger sein als die Leitungskabel;
* das neutrale "blaue" Kabel muss mit der Klemme verbunden werden, die
mit dem Buchstaben N gekennzeichnet ist;
* das Leitungskabel muss mit der Klemme verbunden werden, die mit dem
Buchstaben L gekennzeichnet ist.
3.4 Belüftung in Räumen mit Gasgeräten
Dieses Gerät wird nicht an eine Absaugvorrichtung für Verbrennungsgase
angeschlossen. Es muss daher unter Beachtung der aktuellen Einbaunormen
aufgestellt und angeschlossen werden. Achten Sie besonders auf Normen, die
für die Raumbelüftung gelten.
Dieses Gerät darf nur in belüfteten Räumen gemäß den geltenden Normen
aufgestellt werden, mit Öffnungen in Außenwänden oder geeigneten
Leitungskanälen für eine ordnungsgemäße natürliche oder Zwangslüftung, die
sowohl die erforderliche Zuluft für eine ordnungsgemäße Verbrennung als auch
die Ableitung der Abluft sicherstellt. Es wird empfohlen, direkt über dem Gerät
eine Dunstabzugshaube zu installieren oder einen Deckenlüfter in unmittelbarer
Nähe des Geräts.
Hinweis:
Die Nutzung eines Gaskochgeräts erzeugt Wärme und Feuchtigkeit in dem
Raum, in dem es aufgestellt ist. Sorgen Sie für eine gute Raumbelüftung:
halten Sie natürliche Lüftungsgitter offen oder bauen Sie ein mechanisches
Belüftungsgerät ein (Abzugshaube). Intensive und längere Nutzung des
Geräts kann dazu führen, dass zusätzlich gelüftet werden muss, zum
Beispiel durch Öffnen eines Fensters, eine effektivere Belüftung oder ein
Höherstellen der Abzugshaube, falls vorhanden.
Wenn dies das einzige Gasgerät im Raum ist, muss eine Haube zur natürlichen
und direkten Ableitung der Abluft installiert werden, mit einem rechteckigen
Abluftkanal, der mindestens doppelt so lang ist wie sein Durchmesser und
einen Mindestquerschnitt von 100 cm
Für die wesentliche Zuluft in den Raum muss eine ähnliche Öffnung von
mindestens 100 cm2 mit direkter Verbindung ins Freie vorgesehen werden, die
sich nah am Boden befindet und weder auf der Innen- noch auf der Außenseite
abgedeckt werden darf, um weder die Funktion der Brenner noch die Ableitung
aufweist.
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