8. UMWELTSCHUTZ UND ENTSORGUNG
8.1. ENTSORGUNG VON HAUSHALTSGERÄTEN
Dieses Elektrohaushaltsgerät ist in Einklang mit der EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro-
und Elektronik-Altgeräte (WEEE) gekennzeichnet. Elektro- und Elektronik-Altgeräte
enthalten umweltschädigende Substanzen (die ggf. eine negative Auswirkung auf die
Umwelt haben) sowie (wiederverwendbare) Grundelemente. Daher ist es wichtig, Elektro-
und Elektronik-Altgeräte spezifisch zu entsorgen, um alle schädlichen Substanzen zu
entfernen und wiederverwendbare Teile zu recyceln.
Verbraucher leisten einen wichtigen Beitrag, um zu gewährleisten, dass Elektro- und
Elektronik-Altgeräte nicht zu einem Umweltproblem werden. Halten Sie sich daher bitte an
die folgenden Grundregeln:
-
Elektro- und Elektronik-Altgeräte dürfen nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden.
-
Elektro- und Elektronik-Altgeräte müssen bei zugelassenen Sammelstellen abgegeben werden, die
von der Stadtverwaltung oder anderen zuständigen Stellen verwaltet werden.
In vielen Ländern wird für die Entsorgung großer Elektro- und Elektronik-Altgeräte ein Abholservice
angeboten. Beim Kauf eines neuen Geräts wird das alte vom Händler zurückgenommen, der es
kostenfrei entsorgt, sofern das neue Gerät von einem ähnlichen Typ ist und die gleiche Funktion erfüllt
wie das Altgerät.
8.2. MASSNAHMEN ZUM STROMSPAREN UND UMWELTSCHUTZ
Sofern möglich, das Vorheizen des Backofens vermeiden und seine Kapazität voll ausnutzen.
Die Backofentür so selten wie möglich öffnen, weil die Hitze aus dem Garraum bei jedem Öffnen
verloren geht. Für eine deutliche Energieersparnis den Backofen 5-10 Minuten vor dem Ende der
Garzeit ausschalten und mit der Restwärme zu Ende garen. Die Dichtungen sollten sauber und
unversehrt bleiben, damit keine Hitze aus dem Garraum verloren geht. Falls Sie einen
Stromversorgungsvertrag mit Stundentarif haben, erleichtert das Programm der „verzögerten
Startzeit" das Stromsparen, indem der Anfang des Garvorgangs in die Zeit verschoben wird, wo der
günstigere Stromtarif gilt.
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