Anleitungen Und Sicherheitsanweisungen Für Die; Umweltauswirkungen - Angelo Po BX61E Manuel D'utilisation

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  • FRANÇAIS, page 74
– Die Installationsumgebung darf keine Quelle elektromagnetischer Störungen und
Strahlungen (Röntgenstrahlen, Laserstrahlen usw.) sein.
– Die Umgebung darf keine Bereiche mit Konzentrationen explosionsfähiger Gase oder
Stäube und/oder mit Brandgefahr aufweisen.
– Die zur Produktionstätigkeit und zur Wartung verwendeten Produkte und Materialien dür-
fen keine kontaminierenden und korrosiven Stoff e (Säuren, chemische Substanzen, Salze
usw.) enthalten und dürfen nicht mit den elektrischen Komponenten in Kontakt kommen
und/oder in sie eindringen.
– Während des Transports und der Lagerung muss die Umgebungstemperatur zwischen
-25°C und 55°C betragen. Die elektrische Ausrüstung darf jedoch Temperaturen bis 70°C
ausgesetzt werden, sofern dies nicht über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden ge-
schieht.
Sollten eine oder mehrere der genannten, für den ordnungsgemäßen Betrieb der elektrischen
Ausrüstung unabdingbaren Bedingungen nicht erfüllt werden können, müssen schon bei der Ver-
tragsverhandlung die zur Schaff ung der geeigneten Voraussetzungen erforderlichen zusätzlichen
Maßnahmen vereinbart werden (z.B. Verwendung spezieller elektrischer Komponenten, Installa-
tion von Klimageräten usw.).
ANLEITUNGEN UND SICHERHEITSANWEISUNGEN FÜR DIE UMWELTAUSWIRKUNGEN
– Alle Betriebe müssen den Einfl uss, den ihre Tätigkeiten (Produkte, Dienstleistungen usw.) auf die
Umwelt haben, durch geeignete Verfahren bestimmen und steuern.
– Die Verfahren zur Bestimmung der signifi kanten Auswirkungen auf die Umwelt müssen die
nachstehenden Faktoren berücksichtigen:
– Emissionen in die Atmosphäre
– Abwässer
– Abfallwirtschaft
– Bodenverunreinigung
– Nutzung der Rohstoff e und natürlichen Ressourcen
– Ortsgebundene Probleme in Hinblick auf die Umweltbelastung
Zu diesem Zweck gibt der Hersteller einige Hinweise, die von jedem, der zur Interaktion mit
dem Gerät während seines vorgesehenen Lebenszyklus berechtigt ist, beachtet werden müs-
sen, um die Umweltbelastung auf ein Minimum zu reduzieren.
– Alle Verpackungsteile müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen im Betreiberland entsorgt
werden.
– Beim Betrieb und bei der Wartung ist darauf zu achten, dass keine umweltbelastenden Stoff e
(Öle, Fette usw.) in die Umwelt gelangen. Abfälle müssen nach den geltenden einschlägigen
Bestimmungen getrennt entsorgt werden.
– Wenn das Gerät endgültig außer Betrieb genommen wird, müssen alle seine Komponenten in
Abhängigkeit von ihren Eigenschaften getrennt entsorgt werden.
DE
Sicherheit bei der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE-Richtlinie
2002/96/EG).
Wichtig
Umweltschädliche Stoff e dürfen nicht in die Umwelt gelangen. Die Entsorgung in Einklang
mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vornehmen.
– Gemäß der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG (Elektro- und Elektronik-Altgeräte) muss der
Betreiber bei der endgültigen Außerbetriebnahme die Geräte bei den hierfür vorgesehenen
Rücknahmestellen abgeben oder im Moment des Erwerbs neuer Geräte unzerlegt an den
Verkäufer zurückgeben.
– Alle Geräte, die in Einklang mit der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG entsorgt werden müssen,
müssen mit dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet sein (siehe Seite 2).
Wichtig
Die gesetzwidrige Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zieht Sanktionen
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen in dem Mitgliedstaat nach sich, in dem die
Zuwiderhandlung begangen wurde.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte können gefährliche Stoff e enthalten, die schädlich für die
Gesundheit der Personen und für die Umwelt sein können.
Daher müssen sie unbedingt vorschriftsmäßig entsorgt werden.
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