Die Oxidationsmittelbehälter müssen obligatorisch über eine Evakuierung nach außen (außerhalb des Gebäudes)
verfügen, außer wenn sich der Raum im Freien befindet (sicherstellen, dass der Wasserstoff nicht oberhalb
des Raums im Freien ansammeln kann).
Die richtige Konfiguration der Abzüge (siehe unten) ist lebenswichtig, um die Sicherheit zu gewährleisten.
In der Nähe der Abzüge außen eine Anzeige anbringen, welche über das Vorhandensein von Wasserstoff an
den Abzügen informiert sowie ein Rauchverbotsschild.
11.3 ANZEIGE DER SICHERHEITSHINWEISE – INFORMATION DER NUTZER
Es muss mindestens das BWT-spezifische Merkblatt für Chemische Gefahren (Notice d'Information du Risque
Chimique, NIRC), welches vor Ort per Elektrolyseverfahren ECO MX NANO hergestellte Lösungen betrifft,
am Oxidationsmittelbehälter angebracht werden, sowie die Sicherheitshinweise in der Nähe der Anlage.
Dies befreit den Nutzer allerdings nicht von seiner Pflicht, sein eigenes Sicherheitsdatenblatt am Arbeitsplatz
in der Nähe der Anlage auszuhängen, gemäß dem Artikel R. 4412-39 des französischen Arbeitsgesetzbuches.
Die Anzeige muss in unmittelbarer Nähe der Anlage angebracht werden, sodass sie für die Nutzer optimal
sichtbar und unmissverständlich ist. Der Nutzer muss darauf achten, dass die Anweisungen oder Etiketten
stets in gutem Zustand und vollständig lesbar sind.
1. Merkblatt für Chemische Gefahren (NIRC), BWT-eigen.
2. BWT-spezifische Sicherheitshinweise.
3. Standardisierte Beschilderung der Wasserstoffabzugsleitungen.
Ein elektrisches Gerät bzw. ein Funken verursachendes Gerät darf erst in den Behälter eingeführt werden, wenn
dieser zuvor einige Stunden lang (mindestens 1 Stunde) gelüftet wurde, um den Wasserstoff zu evakuieren.
Vor jeglichem Eingriff am Behälter muss sichergestellt werden, dass sich der Enthärter ECO-MX NANO
96
Betriebsanleitung Elektrolyseur ECO MX NANO - Code DE_P0011183 - Rev 8 - 03/07/2019
WIcHtIG
im Stillstand befindet.