Nicht vorgesehene Zweckbe-
stimmung
Vorhersehbare Fehlanwen-
dung
2.2
Anforderungen an das Personal
Benötigte Qualifikationen
Persönliche Schutzausrüstung
AB5005de
Die Zentrifuge darf nur von Fachpersonal in Blutspendediensten oder Kran-
kenhäusern betrieben werden.
Die Zentrifuge ist nur für die oben genannten Verwendungszwecke
bestimmt.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestim-
mungsgemäß. Für hieraus entstehende Schäden haftet die Firma Andreas
Hettich GmbH & Co. KG nicht.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Beachtung aller
Hinweise aus der Gebrauchsanweisung und die Einhaltung der Inspektions-
und Wartungsintervalle.
■
Die Zentrifuge ist nicht für den Einsatz in explosionsfähiger, in radioak-
tiver, in biologisch oder chemisch kontaminierter Atmosphäre geeignet.
■
Bei der Zentrifugation von gefährlichen Stoffen bzw. Stoffgemischen,
die toxisch, radioaktiv oder mit pathogenen Mikroorganismen verseucht
sind, sind durch den Benutzer geeignete Maßnahmen zu treffen.
Der Hersteller empfiehlt grundsätzlich nur Zentrifugiergefäße mit spezi-
ellen Schraubverschlüssen für gefährliche Substanzen zu verwenden.
Bei Materialien der Risikogruppe 3 und 4 verschließbare Zentrifugierge-
fäße mit Bio-Sicherheitssystem verwenden.
■
Der Hersteller empfiehlt keine Zentrifugation mit brennbaren oder explo-
siven Materialien.
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Der Hersteller empfiehlt keine Zentrifugation mit Materialien, die che-
misch mit hoher Energie miteinander reagieren.
Im Rahmen der Zweckbestimmung empfiehlt der Hersteller nur von ihm
freigegebenes Zubehör verwenden.
Die Zentrifuge nur unter Aufsicht betreiben.
Der Benutzer hat die Gebrauchsanweisung vollständig gelesen und sich mit
dem Gerät vertraut gemacht.
HINWEIS
Beschädigungen am Gerät durch unautorisiertes Personal
−
Eingriffe und Veränderungen an Geräten durch unau-
torisierte Personen geschehen auf eigene Gefahr und
führen zum Verlust aller Gewährleistungsansprüche und
Haftungsansprüche.
Geschulter Benutzer
Der Benutzer ist im Laborbereich ausgebildet oder geschult und in der
Lage, die ihm übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche Gefahren
selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.
Fehlende oder ungeeignete persönliche Schutzausrüstung erhöht das
Risiko von Gesundheitsschäden und Verletzungen.
Rev.: 20 / 01.2024
Sicherheit
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