Tabelle 4. Minimum der regelmäßigen Inspektionen
Art des Betriebs
Normal
Schwer
Extrem
Alle 6
Alle 3
Jährlich
Monate
Monate
INSPEKTION DER LASTKETTE
Die Kette muss in regelmäßigen Abständen, mindestens
jedoch einmal jährlich, überprüft werden. Mit zunehmender
Nutzungshäufigkeit muss der zeitliche Abstand zwischen den
Inspektionen verkürzt werden. Bei der Inspektion muss das
Kettenglied in seiner gesamten Länge auch an den verdeckten
Stellen untersucht werden. Wird das Hebezeug häufig mit
konstantem Hubweg eingesetzt, d.h. das Umschalten von Aufwärts-
auf Abwärtsbewegung erfolgt häufig in demselben Bereich, ist eine
besonders gründliche Inspektion und Schmierung in diesem Bereich
erforderlich. Eine verschlissene Kette kann auch ein Hinweis auf
andere verschlissene Komponenten des Kettenzugs sein. Aus
diesem Grund sollten die Kettenführungen des Kettenzuges, die
Hakenflaschen und das Kettenrad auf Verschleiß geprüft und bei
Bedarf beim Austausch der Kette ersetzt werden.
1. Prüfen Sie, ob die Kette verschmutzt oder schlecht geschmiert
ist, siehe "Schmierung des Kettenzugs", Seite 38.
2. Reinigen Sie die Kette mit einem nicht ätzenden/säurefreien
Lösungsmittel und überprüfen Sie sie Glied für Glied auf
Verschleiß, Risse, Verdrehungen oder Verformungen. Eine Kette,
die einen dieser Mängel aufweist, muss ersetzt werden.
3. Lockern Sie den Teil der Kette, der normalerweise über das
Kettenrad läuft. Untersuchen Sie die Kettenglieder auf Verschleiß
(siehe Abb. 9). Wenn der Durchmesser an irgendeiner Stelle des
Gliedes weniger als 90 % des Nenndurchmessers beträgt, muss
die Kette ersetzt werden.
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TM
a) Alle unter „Häufige Inspektionen" aufgeführten Punkte prüfen, siehe "Tab. 3: Minimum der häufigen In-
spektionen", Seite 34.
b) Äußere Anzeichen von lockeren Schrauben, Bolzen oder Muttern.
c) Äußere Anzeichen von verschlissenen, korrodierten, gerissenen oder verformten Hakenflaschen, Auf-
hängeschrauben, Zahnrädern, Lagern und Endblöcken.
d) Auf äußere Anzeichen einer Beschädigung der unteren Hakenbaugruppe prüfen. Überprüfen Sie
auch die obere Aufhängung und stellen Sie sicher, dass die Halteschraube vorhanden und fest ange-
zogen ist.
e) Auf äußere Anzeichen von Beschädigung oder übermäßigem Verschleiß der Kettenradtaschen prü-
fen. Eine Aufweitung und Vertiefung der Taschen kann dazu führen, dass sich die Kette in der Tasche
anhebt und sich zwischen Kettenrad und Kettenführungen verklemmt. Überprüfen Sie auch die Ket-
tenführung auf Verschleiß oder Gratbildung am Eintritt der Kette in den Kettenzug. Stark abgenutzte
oder beschädigte Teile müssen ersetzt werden.
f)
Die Teile der Bremse auf Anzeichen von übermäßigem Verschleiß prüfen, siehe "Reinigung und Aus-
tausch der Bremsen", Seite 39.
g) Die Funktion der Fernsteuerung überprüfen und sicherstellen, dass die Tasten frei beweglich sind und
sich in keiner Position verklemmen.
h) Das Gehäuse der Fernsteuerung auf beschädigte Isolierung prüfen.
i)
Die Komponenten der Aufhängung auf Beschädigungen, Risse, Verschleiß und Funktion überprüfen.
Es muss ebenfalls die Schraube der Hakenhalterung geprüft und sichergestellt werden, dass sie rich-
tig angezogen ist.
j)
Den Kettenanschlag und den Stoßfänger am losen Ende prüfen. Verschlissene oder verbogene Teile
müssen ersetzt werden.
k) Den Aufhängebügel oder -haken auf übermäßiges Spiel oder Drehung untersuchen. Verschlissene
Teile müssen ausgetauscht werden, wenn sie zu viel Spiel haben oder sich drehen.
l)
Das Getriebe auf Anzeichen von austretendem Schmiermittel untersuchen.
Beschreibung
4. Lastketten müssen alle drei Monate oder nach
200 Betriebsstunden auf mechanische Schäden überprüft
werden. Unter bestimmten Betriebsbedingungen können kürzere
Inspektionsintervalle erforderlich sein.
Sichtprüfung: Vergewissern Sie sich, dass die Kette auf ihrer
gesamten Länge keine Risse, Verformungen oder Knicke
aufweist.
Wenn die ursprüngliche Nenndicke „D" des am stärksten
abgenutzten Gliedes um mehr als 10 % abgenommen hat oder
wenn sich das Teilungsmaß „C" eines Kettenglieds um mehr als
5 % oder das Teilungsmaß von 11 Kettengliedern (11 x „C") um
mehr als 2 % verlängert hat, muss die Rundstahlkette ersetzt
werden.
Die Nennwerte sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Ersetzen
Sie die Lastkette, wenn einer der Grenzwerte überschritten wird.
HINWEIS Das Nenn-Teilungsmaß von 11 Gliedern beträgt
209,5 mm. Ein Vergleich der Teilung von verschlissenen
Abschnitten mit nicht verschlissenen Abschnitten wird
jedoch als beste Vorgehensweise angesehen und vom
Hersteller empfohlen.
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Teile-Nr.: 192097707YLEM-de 6/2024