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Corghi EXACT PRECISION QUATTRO Manuel D'utilisation page 209

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2.6. SCHULUNG DES PERSONALS
1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, allen Beschäftigten, die an der Maschine
arbeiten, ein Schulungsprogramm bereitzustellen, das sich auf die mit den
vorzunehmenden Wartungsarbeiten verbundenen Gefahren sowie auf die
einzuhaltenden Sicherheitsverfahren bezieht.
• Der Arbeitgeber muss sich vergewissern, dass die Bediener erst dann an der
Maschine tätig werden, nachdem sie angemessen für das Ausführen der
korrekten Verwendungsvorgänge und der sicheren Betriebsverfahren
geschult worden sind.
• Die im Schulungsprogramm zu verwendenden Informationen müssen
mindestens die in der vorliegenden Betriebsanleitung enthaltenen
Anweisungen umfassen.
2. Der Arbeitgeber muss sich vergewissern, dass jeder Beschäftigte die für eine
sichere Handhabung der Maschine erforderlichen Fähigkeiten aufweist und
beibehält.
3. Der Arbeitgeber muss bewerten, ob seine Beschäftigten imstande sind, diese
Aufgaben auszuführen und unter absoluter Sicherheit an der Maschine zu
arbeiten und er muss, je nach Erfordernis, eine weitere Schulung anbieten, um
sichergehen zu können, dass jeder Beschäftigte seine Kompetenz beibehält.
DE-307

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