2.4. BEZUGSRICHTLINIEN
Der Hersteller bringt das Gerät mit folgender Ausstattung auf den Markt:
• CE-Kennzeichnung
• EG-Konformitätserklärung
• Betriebsanleitung und Warnhinweise (gemäß Punkt 1.7.4 der Maschinenrichtlinie
2006/42/EG und gemäß der Norm DIN EN ISO 20607:2019 erstellte
Dokumentation).
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Maschine in Übereinstimmung mit
den folgenden Richtlinien entwickelt wurde:
• 2006/42/EG MASCHINENRICHTLINIE
• 2014/30/EU RICHTLINIE ÜBER DIE ELEKTROMAGNETISCHE VERTRÄGLICHKEIT
2.5. GARANTIE
Die vollständigen Garantieklauseln sind im Kaufvertrag enthalten.
Die Garantie unterliegt den folgenden allgemeinen Bedingungen:
• Die Maschine muss innerhalb der vertraglich festgelegten und in den technischen
Unterlagen angegebenen Grenzwerten verwendet werden.
• Die Wartung muss vom entsprechend qualifizierten Personal zu den in der
Betriebsanleitung angegebenen Zeiten und in der dort angegebenen Weise sowie
unter Verwendung der Original-Ersatzteile des Herstellers durchgeführt werden.
Die Garantie verliert ihre Gültigkeit bei:
• Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften.
• Entfernung oder Manipulation der Kontroll- und Sicherheitsvorrichtungen.
• Unsachgemäßer Verwendung der Maschine.
• Verwendung der Maschine durch ungeschultes und/oder unbefugtes Personal
oder Nichtbeachtung der in der Betriebsanleitung angegebenen Fähigkeiten der
verschiedenen Bediener.
• Änderungen oder Reparaturen, die der Benutzer ohne schriftliche Befugnis des
Herstellers vornimmt.
• Teilweiser oder vollständiger Nichtbeachtung der Anleitung.
• Versorgungsstörungen.
• Wartungsmängeln.
• Verwendung von Nicht-Original-Ersatzteilen.
• Außerordentlichen Ereignissen wie Überschwemmungen, Bränden (sofern nicht
durch die Maschinen verursacht).
DE-306