9. Entsorgung des geräts
Bei der Außerbetriebnahme müssen einige Vorkehrungen getroffen
werden, um sicherzustellen, dass das Gerät und seine komponenten
kein hindernis darstellen und nicht leicht zugänglich sind.
Damit das Gerät keine Gefahr für Personen und für die Umwelt
darstellt, müssen alle Verbindungen mit den Energiequellen (Strom
usw.) getrennt und unbrauchbar gemacht und alle ggf. vorhandenen
flüssigkeiten (Schmiermittel, Öle usw.) abgelassen werden.
Das Gerät in einem nicht leicht zugänglichen geeigneten Bereich
abstellen, der mit geeigneten Mitteln abgegrenzt wurde, um
Unbefugten den Zugang zu verwehren.
Bei der Verschrottung die komponenten in Abhängigkeit von ihren
chemischen Eigenschaften trennen und für ihre getrennte Entsorgung
nach den einschlägigen geltenden gesetzlichen Bestimmungen sorgen.
WICHTIG:
Nicht biologisch abbaubare Produkte, Schmieröle und nicht ei-
senhaltige Komponenten (Gummi, PVC, Kunstharz usw.) dürfen
nicht in die Umwelt gelangen.
Sie müssen nach den einschlägigen geltenden gesetzlichen Be-
stimmungen entsorgt werden.
COMBIFIT
Anleitung zur Installation, Gebrauch und Wartung
37