2 | Sicherheit
2.2
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Wird das Spannzangenfutter außerhalb der in dieser Betriebsanleitung an-
gegebenen bestimmungsgemäßen Verwendung betrieben, gilt dies als nicht
bestimmungsgemäß.
Ein über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehender Gebrauch
bringt Gefahren mit sich und ist seitens RÖHM nicht erlaubt.
Folgendes gilt als nicht bestimmungsgemäße Verwendung:
▪ Das direkte Richten des Kühlmittelstrahls auf das Spannzangenfutter.
▪ Die Verwendung des Spannzangenfutters mit fehlenden oder beschä-
digten Komponenten.
▪ Die Verwendung einer Betätigungseinrichtung, die bei Ausfall der Ener-
gieversorgung die Spannkraft nicht aufrecht erhält.
▪ Das Spannen von Werkstücken mit starker Unwucht.
▪ Der Betrieb ohne oder bei nicht ausreichend gespanntem Werkstück.
▪ Das Spannen von kompressiblen Werkstücken.
▪ Das Spannen von zu schweren Werkstücken (Berechnungsgrundlagen
siehe Röhm-Norm RN 1391).
▪ Das Spannen von zu langen Werkstücken (Berechnungsgrundlagen sie-
he Röhm-Norm RN 1391).
▪ Das Entfernen von Spänen während des Betriebs.
▪ Die Verwendung des Spannzangenfutters in explosionsgefährdeten Be-
reichen.
▪ Der Betrieb bei ungenügender Wartung.
▪ Die Verwendung von Nicht-Originalteilen als Ersatzteile.
▪ Die Verwendung des Spannzangenfutters als Lastaufnahmemittel.
▪ Der Betrieb außerhalb der definierten Betriebsparameter.
▪ Der Betrieb mit nicht vom Hersteller genehmigten Modifikationen.
▪ Der Betrieb ohne wirksame trennende Schutzeinrichtung.
▪ Die Montage des Spannzangenfutters und Zubehörteilen mit falschem
Anzugsmoment (siehe Befestigung von Verschraubungen prüfen
[} 39]).
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