1. Sicherheitshinweise und Richtlinien für den Einsatz
von Bohrmaschinen-Schraubstöcken
!!! Vor Inbetriebnahme des Bohrmaschinen-Schraubstockes ist folgendes zu beachten:
Das mit Tätigkeiten am Bohrmaschinen-Schraubstock be-
auftragte Personal muß vor Arbeitsbeginn die Bedienungs-
anleitung und hier besonders das Kapitel "Sicherheitshin-
weise" gelesen haben.
Die Sicherheit beim Bearbeiten von Werkstücken hängt
weitgehend von dem richtigen Einsatz und der fachgerech-
ten Handhabung des Spannmittels ab.
Unsachgemäßes Handhaben und Arbeiten kann die Funk-
tion des Bohrmaschinen-Schraubstockes beeinträchtigen.
Es besteht Gefahr durch sich lösende und herausschleu-
dernde Werkstücke.
1. Montage, Bedienung und Wartung müssen fachge-
recht ausgeführt werden.
2. Bei unsachgemäßer oder nicht bestimmungsgemäßer
Handhabung des Bohrmaschinen-Schraubstockes
können von ihm Gefahren ausgehen.
3. Der Bediener ist verpflichtet, den Bohrmaschinen-
Schraubstock nur im einwandfreien Zustand zu betrei-
ben.
4. Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise ist zu unter-
lassen.
5. Der Bediener ist verpflichtet, eintretende Änderungen,
die das sichere Arbeiten mit dem Bohrmaschinen-
Schraubstock beeinträchtigen, sofort zu melden.
6. Änderungen oder Umbauten, die die Sicherheit des
Bohrmaschinen-Schraubstockes beeinträchtigen, sind
nicht gestattet.
7. Bei Reparatur oder Instandsetzung des Bohrmaschi-
nen-Schraubstockes dürfen nur Original-Ersatzteile
des Herstellers verwendet werden.
Reparaturen sind nur von Fachkräften durchzuführen.
8. Die länderspezifischen Arbeits- und Unfallverhütungs-
vorschriften sind zu befolgen.
2. Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Schraubstock darf nur zum Spannen von
S
festen Werkstücken verwendet werden.
Bei elastischen Werkstücken und ungenügender
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Spannkraft besteht Verletzungsgefahr durch sich
lösende und herausschleudernde Werkstücke
bzw. Werkzeuge.
3. Inbetriebnahme
Der Bohrmaschinen-Schraubstock ist in seinem
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Auslieferungszustand einsatzbereit.
9. Es gelten die europäischen bzw. länderspezifischen
Maschinen-Richtlinien.
10.Ergänzend zur Bedienungsanleitung sind die allge-
meingültigen, gesetzliche und sonstige verbindlichen
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Unfall-
schutz zu beachten.
11. Die Angaben und Empfehlungen in der Bedienungs-
anleitung sind genau zu beachten.
12.Wenn keine anderen Angaben, dann ist beim Span-
nen die Handkurbel immer im Uhrzeigersinn zu dre-
hen. Beim Drehen gegen den Uhrzeigersinn droht Ge-
fahr für Personen und den Bohrmaschinen-Schraub-
stock durch sich lösende Werkstücke.
13.Die Aufspannung des Schraubstockes darf nur auf
einer verformungsstabilen Unterlage vorgenommen
werden.
14.Die Spannpratzen und Befestigungsschrauben müs-
sen entsprechend der Bedienungsanleitung ange-
bracht werden.
15.Nach längerer Ruhezeit muß der Schraubstock vor
erneutem Einsatz auf einwandfreie Funktion geprüft
werden.
16.Der Bohrmaschinen-Schraubstock darf nur zum
Spannen von festen Werkstücken verwendet werden.
Bei elastischen Werkstücken und ungenügender
Spannkraft besteht Verletzungsgefahr durch sich lö-
sende und herausschleudernde Werkstücke.
17.Werden überhohe oder überlange Werkstücke ge-
spannt, sind diese durch entsprechende Hilfseinrich-
tungen, z.B. Anschläge oder Auflagen, zu sichern. Um
Vibrationen zu vermeiden, sind unter Umständen spe-
zielle Spannbacken oder mehrere Spannstellen erfor-
derlich.
Wenn keine anderen Angaben, dann ist beim
S
Spannen die Handkurbel immer im Uhrzeigersinn
zu drehen. Beim Drehen gegen den Uhrzeiger-
sinn droht Gefahr für Personen, Umwelt und den
Bohrmaschinen-Schraubstock durch sich lösende
Werkstücke.
Werksseitigen Korrosionsschutz entfernen.
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