2.5.1
Gefahren durch herausgeschleuderte Teile
Während des Betriebs kann sich durch mechanisches Versagen (z. B. durch
defekte Teile) oder fehlerhafte Bedienung (z. B. zu hohe Drehzahl) die Ver-
bindung zwischen Werkstück und Spannzangenfutter CAPTIS-M lösen. Da-
bei kann das Werkstück herausgeschleudert werden und schwere Quetsch-
und Stoßverletzungen verursachen.
Um Quetsch- und Stoßverletzungen zu vermeiden, vor jedem Betrieb die
einwandfreie Funktion des Spannzangenfutters CAPTIS-M sicherstellen. Zu-
dem sicherstellen, dass unbefugte Personen das Spannzangenfutter CAP-
TIS-M nicht unbeabsichtigt in Rotation versetzen können.
▪ Die maximal zulässige Drehzahl ist nur bei maximaler Spannkraft
zulässig.
▪ Nur wenn die maximale Betätigungskraft eingeleitet wird, erreicht das
Spannzangenfutter die maximale ausgewiesene Spannkraftsumme.
▪ Die Spannkraft muss regelmäßig geprüft werden.
▪ Der Betrieb ist nur mit einer wirksam trennenden Schutzeinrichtung zu-
lässig.
Das mit dem Spannzangenfutter maximal auf das Werkstück übertragbare
Drehmoment ist von der technischen Ausführung der Aufsatzbacken abhän-
gig.
2.5.2
Hautreizungen durch Betriebsstoffe
Das Schmiermittel besteht aus Stoffen, die bei häufigem Hautkontakt zu
Hautreizungen führen können.
Um das Risiko von Hautreizungen zu minimieren, lange Arbeitskleidung tra-
gen und den Kontakt mit dem Schmiermittel vermeiden. Zudem das Sicher-
heitsdatenblatt des Schmiermittels beachten und während der Wartungsar-
beiten im Umgang mit dem Schmiermittel Schutzbrille und Schutzhand-
schuhe tragen.
2.5.3
Augenverletzungen durch Späne
Während der Metallverarbeitung können gefährliche Metallspäne entstehen.
Während des Betriebs oder bei Reinigungsarbeiten des Spannzangenfutters
CAPTIS-M können die Metallspäne aufgewirbelt werden und zu Augen- und
Schnittverletzungen führen.
Um Augen- und Schnittverletzungen zu vermeiden, während des Betriebs
und bei Reinigungsarbeiten persönliche Schutzausrüstung tragen. Die Reini-
gung mit Druckluft oder einem Hochdruckreiniger ist nicht gestattet.
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