1 | Zu dieser Betriebsanleitung
1.3
Haftung und Gewährleistung
Alle Angaben und Hinweise in dieser Betriebsanleitung erfolgen unter Be-
rücksichtigung von bisherigen Erfahrungen und Erkenntnissen. Die Produkte
von RÖHM werden ständig weiterentwickelt. RÖHM behält sich daher das
Recht vor, alle Änderungen und Verbesserungen anzubringen, die für
zweckmäßig erachtet werden. Eine Verpflichtung, diese auf früher gelieferte
Spannzangenfutter auszudehnen, ist damit jedoch nicht verbunden. Das
Spannzangenfutter ist ausschließlich für den in der "bestimmungsgemäßen
Verwendung" spezifizierten Verwendungszweck gebaut. Jede darüber hin-
ausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus re-
sultierende Schäden haftet RÖHM nicht. Das Risiko hierfür trägt allein der
Betreiber. Für Schäden und Betriebsstörungen, die durch Bedienungsfehler,
Nichtbeachtung dieser Betriebsanleitung oder unsachgemäßer Wartung
durch nicht autorisiertes Personal entstehen, ist die Produkthaftung für Fol-
geschäden jeder Art ausgeschlossen.
RÖHM weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht von RÖHM gelieferte Er-
satz- und Verschleißteile durch RÖHM freigegeben werden müssen. RÖHM
übernimmt keine Haftung für nicht freigegebene Ersatz- und Verschleißteile.
Dies gilt sowohl für die Produkthaftung bei Folgeschäden jeder Art als auch
für die Haftung bei Sachschäden.
Jegliche eigenmächtige Umbauten, Veränderungen am Spannzangenfutter
und/oder Veränderung der Bedingungen sind aus Sicherheitsgründen nicht
gestattet und schließen eine Haftung seitens RÖHM für daraus resultierende
Schäden aus. Wenn Veränderungen am Spannzangenfutter notwendig sind
oder sich der Einsatzbereich von dem der bestimmungsgemäßen Verwen-
dung unterscheidet, muss dies in Absprache und mit ausdrücklicher Geneh-
migung von RÖHM erfolgen.
Es gelten die gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Bedingungen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden oder Mängel
▪ verursacht durch den Betreiber durch Nichterfüllung der schriftlichen
Anweisungen von RÖHM in Bezug auf
◦ die Inbetriebnahme (z. B. mangelhafte Bau- und Montagearbeiten),
◦ den Betrieb und
◦ die Wartung der Ausrüstung (sofern diese Wartung nicht vertraglich von
RÖHM übernommen wurde).
▪ verursacht durch RÖHM unbekannte technische Betriebsbedingungen
(z. B. chemischer oder elektrolytischer Einflüsse) und/oder Maschinen-
daten.
▪ verursacht durch natürlichen Verschleiß.
▪ verursacht durch Einwirkung von höherer Gewalt.
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