1.6. KONTROLLEN VOR DEM GEBRAUCH
Bevor man mit der Arbeit beginnt, sorgfältig sicherstellen, dass alle Komponenten der
Maschine, vor allem die Teile aus Gummi oder Kunststoff, sich an ihrem Platz befinden,
in gutem Zustand sind und korrekt funktionieren. Wenn die Inspektion Schäden oder zu
starken Verschleiß aufzeigt, die Komponenten in jedem Fall umgehend ersetzen oder
reparieren.
1.7. WÄHREND DES GEBRAUCHS
Falls seltsame Geräusche oder ungewöhnliche Vibrationen wahrgenommen werden,
wenn eine Komponente oder ein System nicht richtig funktioniert oder wenn man etwas
Ungewöhnliches bemerkt, den Gebrauch der Maschine sofort einstellen.
• Die Ursache feststellen und die notwendigen
Abhilfemaßnahmen treffen.
• Falls erforderlich, den Supervisor kontaktieren.
Anwesenden nicht gestatten, sich in einer Entfer-
nung von weniger als 6 Metern (20 Fuß) von der
Maschine aufzuhalten.
Zum Anhalten der Maschine bei Notfällen:
• den Netzstecker abtrennen;
• durch Trennen der Schnellkupplung (Abb. 2b)
die Druckluftzufuhr unterbrechen.
2. TRANSPORT, LAGERUNG UND HANDLING
Die Reifenmontiermaschine muss in der Originalverpackung und in der auf der Verpackung ange-
gebenen Position transportiert und gelagert werden.
- Verpackungsabmessungen:
• Breite ........................................................................................................................................ 1120 mm
• Tiefe ......................................................................................................................................... 1000 mm
• Höhe ........................................................................................................................................... 970 mm
- Gewicht der Kartonverpackung: ...................................................................................................313 kg
Transport- und Lagerraumbedingungen der Maschine:
Temperatur -25 ÷ +55 °C
Zur Vermeidung von Schäden dürfen keine Frachtstücke auf die Verpackung gestapelt
werden.
Betriebs und Wartungsanleitung A 222
Transportbedingungen
ACHTUNG
2b
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