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MSA Advantage 200 LS Manuel D'utilisation page 28

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3 Auswahl der Filter
Filtertyp
Farbe
Anwendung
A
braun
Dämpfe von organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt über 65 °C
B
grau
Anorganische Gase und Dämpfe, z. B. Chlor, Schwefelwasserstoff, Cyanwasserstoff
E
gelb
Schwefeldioxid, Chlorwasserstoff, saure Gase
K
grün
Ammoniak und Ammoniakderivate
P
weiß
Partikelfilter gegen giftige Stoffe mit vernachlässigbarem Dampfdruck
Die zu verwendende Filterklasse der Gasfilter A, B, E und K richtet sich nach der möglichen Maximalkonzentration
des gefährlichen Gases und nach der erforderlichen Einsatzdauer.
Die Klassifizierung, die durch die Mindestdurchbruchzeit von Gasfiltern oder Gasfilterteilen eines
Kombinationsfilters bei Laborprüfungen unter festgelegten Bedingungen bestimmt wird, gibt keinen Hinweis auf
die mögliche Betriebsdauer im praktischen Einsatz. Je nach Einsatzbedingungen können die möglichen
Einsatzzeiten in beide Richtungen positiv oder negativ von den nach dem vorliegenden Dokument ermittelten
Durchbruchzeiten abweichen. Die Einstufung eines Filters spiegelt nicht die tatsächliche Leistung bei der
Verwendung am Arbeitsplatz wider und bezieht sich nicht auf festgelegte Belastungsgrenzwerte am Arbeitsplatz.
Filterklassen
(Codenummer)
Filterklasse 1
Filterklasse 2
Filterklasse 3
Wichtiger Hinweis: Die geltenden nationalen Vorschriften und Regeln müssen in jedem Fall
beachtet werden, insbesondere zur Bestimmung der maximal zulässigen toxischen
Gaskonzentrationen beim Einsatz von Filtern in Kombination mit Halb- oder Vollmasken. Es gilt
immer die jeweils niedrigste Konzentration als Einsatzgrenze.
In Deutschland gilt Folgendes: Bei der Verwendung von Filtern mit Halbmasken gilt als
Anwendungseinschränkung der maximal 30-fache Grenzwert, in Verbindung mit Vollmasken gilt als
Anwendungseinschränkung der maximal 400-fache Grenzwert. In jedem Fall dürfen die Grenzwerte für die
Filterklassen 1 bis 3 nicht überschritten werden.
3.2
Partikelfilter
Partikelfilter werden gemäß EN 143:2000 oder EN 143:2021, GOST 12.4.246-2016, DSTU EN 143:2002 in 3
Klassen eingeteilt: P1, P2, P3 in aufsteigender Reihenfolge der Filterleistung.
Wichtiger Hinweis: Die geltenden nationalen Vorschriften und Regeln müssen in jedem Fall
beachtet werden, insbesondere zur Bestimmung der maximal zulässigen toxischen
Gaskonzentrationen beim Einsatz von Filtern in Kombination mit Halb- oder Vollmasken. Es gilt
immer die jeweils niedrigste Konzentration als Einsatzgrenze.
WARNUNG!
Bei Verwendung von Partikelfiltern gegen radioaktive Stoffe, Mikroorganismen (Viren, Bakterien und Pilze und
deren Sporen) und biochemisch wirksame Stoffe (Enzyme, Hormone) dürfen nur P3-Filter in Verbindung mit
Vollmasken eingesetzt werden. In Deutschland gelten die Einschränkungen der BGR 190. Die Filter dürfen nur
einmal verwendet werden.
Die Nichtbeachtung dieser Warnung kann zu schweren Verletzungen oder zum Tod führen.
Die höhere Partikelfilterklasse schließt bei gleicher Art des Atemanschlusses den Schutzumfang
(Rückhaltevermögen) der jeweils niedrigeren Partikelfilterklasse ein. Vorfilter können eingesetzt
werden, um vorzeitiges Verstopfen durch grobe Partikel (z. B. beim Farbspritzen) zu verhindern,
wobei häufiges Wechseln der Vorfilter nötig sein kann, falls der Atemwiderstand schnell ansteigt.
Die zusätzliche Kennzeichnung mit „R" (reusable) bedeutet, dass durch zusätzliche Prüfungen nach EN 143:2000
nachgewiesen wurde, dass der Partikelfilter oder der Partikelfilterteil des Kombinationsfilters für die
Wiederverwendung nach Aerosolexposition geeignet ist und für mehr als eine Arbeitsschicht verwendet werden
28
EN 14387, GOST 12.4.235-2013, DSTU EN
14387:2017
1000 ppm (0,1 Vol.-%)
5000 ppm (0,5 Vol.-%)
10000 ppm (1,0 Vol.-%)
EN 14387:2021
5000 ppm
(0,5 Vol.-%)
DE

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