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BESCHRÄNKUNG DER MASSNAHMEN ZUR MÄNGELBEHEBUNG
Mängelbehebung beschränken sich auf folgende Punkte:
Ersatz der Disketten, EPROMS oder sonstíger Datenträger, die der beschränkten CYBELEC-Garantíe
nícht entsprechen, und díe zusammen mít der Kopie des Lieferscheines an CYBELEC oder eínen
offizíellen CYBELEC-Vertreter zurűckgeschickt werden.
Fa11s CYBELEC oder íhr Vertreter nícht in der Lage ist, ín Materíal und Ausführung fehlerfreíe
EPROMS, Dísketten oder sonstíge Datenträger a1s Ersatz zu líefern, kann der Lízenznehmer die
vorlíegende Vereínbarung unter den vorstehenden Bedíngungen beenden, und der Wert wírd dem Käufer
zurűckbezahlt.
ALLGEMEINES
Der Lízenznehmer bestätigt, dass er díese Vereínbarung gelesen hat, síe versteht und er sích laut den
erwähnten Bedingungen verpflichtet.
Der Lízenznehmer erklärt sích damít einverstanden, CYBELEC von a11en Verpflíchtungen und jeder
Verantwortung fiir a11fá11íge Schadenersatzklagen, die auf Níchtbeachten der vorlíegenden Vereínbarung
zurückzufiíhren sind, zu entbínden. Díes gílt ebenfalls - aber nícht nur - fıí' г eventuelle Anwalts- und
Geríchtskosten.
Diese Lízenzvereínbarung íst dem Schweizer Recht unterstellt; Gerichtsstand íst Lausanne, Schweíz.
UNTERHALT
CYBELEC síchert den Unterhalt der Soflware währénd eínes Jahres zu. Der Umfang díeses Unterhaltes
und die Reaktíonszeít geschieht nach alleínigem Ermessen von CYBELEC. Normalerweíse besteht der
Unterhalt aus der Korrektur von Programmfehlern, von Fehlern in der pokumentatíon, und aus dem
Zurverfiígungstellen eventueller neuer Softwareveтsíonen, die während der Unterhaltsperiode freigegeben
werden.
CYBELEC verpflíchtet sích auf keίnen Fa11, techníschen Beístand zu leísten um Probleme oder
Schwíerígkeίten zu beheben, die daraus entstanden sínd, dass der Lízenznehmer die Lízenz-Software
eígenmächtig geändert hat. Vom Lízenznehmer durchgefúhrte Software-Änderungen geschehen auf eígene
Gefahr.
LIZENZVERTRAG
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