gewöhnliche wartung
5.1
wartung
2
hInweIse
3
Zu Ihrer eigenen Sicherheit und der der anderen sowie
zur Gewährleistung der korrekten Funktionstüchtigkeit
des Fahrzeugs ist es unerlässlich, die in der Tabelle dieses
4
Handbuchs auf seite 27 angegebenen Wartungseingriffe
rechtzeitig vornehmen zu lassen.
5
werden die oben genannten eingriffe nicht durchgeführt,
kann dies die Funktionstüchtigkeit des Fahrzeugs
beeinträchtigen und entsprechende Folgen wie die
6
auFhebung Der garantIeleIstung mit sich bringen.
Informationen bezüglich der Garantieleistungen finden
Sie im „Garantie‑ und Serviceheft".
Bei Störungen der Funktionstüchtigkeit wenden Sie sich
DEU
sofort an einen MALAGUTI‑Vertragshändler, und warten
Sie nicht ab, bis der nächste Werkstatt‑Service fällig ist.
Vor jedem Eingriff am Fahrzeug muss der Motor
abgeschaltet und der Zündschlüssel herausgezogen
werden. Warten Sie, bis der Motor, die Auspuffanlage
und das Motorkühlsystem vollständig abgekühlt sind,
um Verbrennungen zu vermeiden.
Tragen Sie bei Wartungseingriffen immer eine Schutzbrille
und Handschuhe.
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Vergewissern Sie sich, dass die warmen Teile des
Fahrzeugs abgekühlt sind, um Verbrennungen zu
vermeiden.
Der erste werKstatt‑serVIce muss nach 1000 km
durchgeführt werden. Die weiteren wartungen sind in
der wartungstabelle angegeben.
Ist der für Kontrolle oder werkstatt‑service vorgesehene
zeitabschnitt eher abgelaufen als die angegebene
Kilometerzahl erreicht ist, müssen die entsprechenden
planmäßigen wartungsarbeiten durchgeführt werden.
Die anzeigeintervalle serVIce der Kontrollleuchte
(siehe
abs.3.11.1)
benutzungsbedingungen,
u.ä. erheblich von den in der wartungstabelle
angegebenen zeitangaben abweichen. auch in
diesen Fällen ist ein MalagutI‑Vertragshändler
jedenfalls aufzusuchen.
bei allen planmäßigen wartungsarbeiten ist
es aufgabe des MalagutI‑Vertragshändlers,
die serVIce‑anzeige nach Durchführung der
notwendigen arbeiten wieder rückzustellen.
können
je
nach
streckentypologie