Montage- und Betriebsanleitung
nigt werden. Schützen Sie die Produkte vor Verunreinigun-
gen! In stark verschmutzter Umgebung Bürstenvorsätze für
die Seilreinigung verwenden.
–
Bei Sandstrahl- oder Lackierarbeiten in der Nähe der Winde
die Winden abdecken, damit die Wirkung der Bremse nicht
beeinträchtigt wird.
–
Beachten Sie die Ablegereife des Seils, siehe '15.4 Pflege
und Wartung, Seil' auf Seite 20.
–
Regelmäßig reinigen.
–
Alle Verschraubungen auf festen Sitz prüfen.
–
Beschädigte Teile austauschen bzw. fachkundig reparieren
lassen. Reparaturen dürfen nur durch eine Fachwerkstatt
oder durch die TRACTEL Greifzug GmbH durchgeführt
werden.
–
Das Reinigen des Seils oder von seilberührenden Produk-
ten mit einem Hochdruckreiniger ist verboten! Eindringende
Feuchtigkeit führt zu Fehlfunktionen und Schäden an me-
chanischen Einrichtungen (z. B. Bremsen, Kugellager) und
der elektrischen Ausrüstung.
–
Schmutz am Seil führt zum vorzeitigen Verschleiß oder zur
Zerstörung von Seil, Anschlagmittel und seilberührenden
Produkten.
–
Das Seil darf nicht mit Disulfid-haltigen Schmierstoffen (z. B.
Molycote
) geschmiert werden.
®
–
Beachten Sie die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller der
Schmierstoffe.
–
Beachten Sie die Hinweise für Transport, Lagerung und
Reinigung ab Seite 18.
–
Befestigungsmittel müssen den Angaben in dieser Anleitung
bzw. den gültigen Normen/Richtlinien entsprechen.
–
Die maximale Betriebslast darf nicht überschritten werden.
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Motoren können während des Betriebes heiß werden. Moto-
ren nicht berühren.
–
Der Betrieb ohne Stopfen am Motor (Position 3, siehe
Abb. 14) ist verboten. Eindringende Feuchtigkeit kann die
Wirkung der Bremse beinträchtigen. An der freiliegenden
Motorwelle besteht Verletzungsgefahr.
–
Bei Gewitter und Sturm ist der Betrieb im Freien verboten.
Es besteht Gefahr durch Blitzschlag oder Kippen der Last
durch Windböen.
–
Bereits bei der Arbeitsplanung sind die örtlichen Klima- und
Windverhältnisse zu berücksichtigen: Im Zweifelsfall vor Ar-
beitsbeginn die zu erwartenden Wetter- und Windbedingun-
gen beim Wetteramt anfragen.
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Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten dürfen nur von
autorisiertem Wartungspersonal durchgeführt werden, siehe
'15.1 Autorisiertes Wartungspersonal' auf Seite 19.
–
Selbstsichernde Muttern dürfen nicht wiederverwendet
werden und müssen ausgetauscht werden.
–
Montage und Bedienung dürfen nur durch geschultes und
eingewiesenes Personal unter Berücksichtigung dieser An-
leitung erfolgen.
–
Private Anwender sind verpflichtet, sich durch die TRACTEL
Greifzug GmbH in der Montage, der Bedienung und der
Wartung des Geräts schulen zu lassen.
DE-4
–
Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen dürfen nur von einer
Elektrofachkraft oder von unterwiesenen Personen unter
Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß den
elektrotechnischen Normen, Vorschriften und Regeln vor-
genommen werden.
–
Um elektrische Gefährdungen zu vermeiden, muss der
elektrische Anschluss wie unter '9.3 Montage, Elektrischer
Anschluss' auf Seite 12 beschrieben ausgeführt werden.
–
Nicht unter schwebenden Lasten aufhalten. Wenn nötig,
Gefahrenbereich absperren. Verhakte oder verklemmte Las-
ten abfangen und sichern.
–
Während des Betriebs nicht an das Seil greifen.
–
Während des Betriebs nicht an den Ein- oder Auslauf von
seilberührenden Produkten greifen. Es besteht Einzugs- und
Quetschgefahr.
–
Abhängig von der Einbausituation der Winde kann das
Tragen eines Gehörschutzes notwendig sein.
–
Wenn die Last bauseitig nicht geführt werden kann, muss
ein drehungsarmes Seil mit Wirbelhaken oder Seilwirbel
verwendet werden. Wirbelhaken und Seilwirbel müssen sich
unter Last frei drehen können.
–
Bei Schweißarbeiten sind die nationalen Sicherheits- und
Arbeitsschutzbestimmungen zu beachten (z.B. in Deutsch-
land BGR 159).
2.2
Hinweise für den Betreiber
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Der Betreiber ist dafür verantwortlich, einen Notfall-
Rettungsplan zu erstellen und alle Bedie-
ner/Aufsichtführenden darüber zu informieren. Der Notfall-
Rettungsplan muss schriftlich festgelegt und zusammen mit
dieser Betriebsanleitung aufbewahrt werden.
–
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass das Personal
alle im Rettungsplan festgelegten Maßnahmen unter siche-
ren Bedingungen trainiert.
–
Ist mehr als eine Person mit einer der hier beschriebenen
Tätigkeiten betraut, so hat der Betreiber einen Aufsichtfüh-
renden zu bestimmen, der weisungsbefugt ist.
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Der Betreiber ist dafür verantwortlich, klare Bedienungs-,
Instandhaltungs-, Wartungs- und sonstige Betriebsanwei-
sungen bereitzustellen und durch Schulung und Anweisung
des Personals den sachgerechten und bestimmungsgemä-
ßen Betrieb und die sachgerechte Bedienung des Geräts si-
cherzustellen.
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Angebrachte Warnaufkleber und Hinweisschilder müssen
jeder Zeit lesbar sein. Fehlende oder nicht mehr lesbare-
Warnaufkleber und Hinweisschilder müssen umgehend er-
setzt werden.
–
Der Betreiber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der
Anlage sowie für die Einhaltung der Wartungsintervalle und
die Durchführung von Wartungsarbeiten verantwortlich.
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Für den Not-Ablass ist ein Mindestgewicht erforderlich.
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Der Betreiber oder Anlagenhersteller muss sicherstellen,
dass die Nutzlast für das Überwinden der Haftreibung bei
einem manuellen Not-Ablass in jeder Situation ausreicht
G919.6 - 07/2012